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Jägerprüfung
Wer in Deutschland die Jagd ausüben
will, muss einen gültigen deutschen Jagdschein besitzen. (Für
ausländische Staatsbürger gibt es Sonderregelungen.) Der Jagdschein
wird in Hessen von der Jagdbehörde nur an Personen erteilt, die eine
offiziell anerkannte jagdliche Ausbildung absolviert und die Jägerprüfung
bestanden haben.
In Hessen bilden in der Regel die Jagdvereine
die Jungjägerinnen und -jäger
aus. Anschriften von Vereinen, die
Ausbildungskurse durchführen, finden Sie hier:
Jungjägerkurse
Der Landesjagdverband Hessen e.V. bietet
darüber hinaus einen 3-wöchigen
Kompaktkurs zur
Jägerprüfung an.
Ergebnisse der Jägerprüfungen im Land
Hessen: Prüfungergebnissse
Land Hessen April 2010 Prüfungsergenbisse
Land Hessen 2009 Prüfungsergebnisse
Land Hessen 2008
Prüfungsergebnisse
Land Hessen 2007
Prüfungsergebnisse Land
Hessen 2006
Prüfungsergebnisse Land Hessen 2005
Prüfungsergebnisse Land Hessen 2004
Prüfungsergebnisse
des Jahres 2003 in Hessen
Prüfungsergebnisse
vom Frühjahr 2003
Prüfungsergebnisse
des Jahres 2002 in Hessen
Prüfungsergebnisse
vom Frühjahr 2002
Prüfungsergebnisse
des Jahres 2001 in Hessen
Prüfungsergebnisse
vom Frühjahr
2001
Prüfungsergebnisse
vom Herbst 2000
Prüfungsergebnisse
des Jahres 2000
Prüfungsergebnisse des Jahres 1999 in Hessen
In der Jägerprüfung werden
gründliche Kenntnisse in folgenden Fächern verlangt:
-
Tierarten, Wildbiologie, Wildkrankheiten,
Artenschutz sowie Grundkenntnisse über Land- und Waldbau
-
Jagdbetrieb (einschließlich Fangjagd),
Wildhege, fachgerechte Behandlung des erlegten Wildes zur Fleischgewinnung
(Wildbrethygiene), Wildschadensverhütung
-
Führen von Jagdwaffen einschließlich
Faustfeuerwaffen, Waffentechnik, Sicherheitsbestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften,
Jagdmethoden, Haltung und Führung von Jagdhunden
-
Rechtskunde mit Jagd-, Tierschutz-, Fleischhygiene-,
Naturschutz-, Landschaftspflege-, Artenschutz- und Waffenrecht einschließlich
entsprechender Verwaltungsvorschriften.
Geprüft wird schriftlich (100 Fragen),
mündlich und praktisch im Revier sowie auf dem Schießstand.
Besonders erfahrene Jäger bilden die Prüfungskommissionen der
15 hessischen Prüfungsregionen.
Zur Prüfung wird nur zugelassen,
wer an einem offiziell anerkannten Ausbildungslehrgang mit praktischen
Unterweisungen teilgenommen hat.
Keinen Jagdschein erhalten:
-
Personen, die noch keine 16 Jahre alt
sind;
-
Personen, die die erforderliche Zuverlässigkeit
nicht besitzen (weil sie wegen eines Verbrechens oder bestimmter Vergehen
beziehungsweise Straftaten verurteilt worden sind). Vor der Erteilung des
Jagdscheins prüft die Jagdbehörde alle drei Jahre anhand eines
Auszugs aus dem zentralen Bundesstrafregister, ob der Antragsteller noch
die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt;
-
Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflicht
nachweisen. Diese muss mindestens 500.000,-- Euro für Personenschäden
und 50.000,-- Euro für Sachschäden einschließen. (In der Regel
belaufen sich die Versicherungspolicen auf ein Mehrfaches dieser Mindestbeträge.).
Schwere Verstöße gegen die
Waidgerechtigkeit sind ein Grund, dem Jäger den Jagdschein zu entziehen.
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Falls Sie weitere Fragen haben, schicken
Sie eine kurze E-Mail an: info@ljv-hessen.de
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