Jägerprüfung

Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, muss einen gültigen deutschen Jagdschein besitzen. (Für ausländische Staatsbürger gibt es Sonderregelungen.) Der Jagdschein wird in Hessen von der Jagdbehörde nur an Personen erteilt, die eine offiziell anerkannte jagdliche Ausbildung absolviert und die Jägerprüfung bestanden haben.

In Hessen bilden in der Regel die Jagdvereine die Jungjägerinnen und -jäger aus. Anschriften von Vereinen, die Ausbildungskurse durchführen, finden Sie hier: Jungjägerkurse

Der Landesjagdverband Hessen e.V. bietet darüber hinaus einen 3-wöchigen Kompaktkurs zur Jägerprüfung an.

Ergebnisse der Jägerprüfungen im Land Hessen:

 

Prüfungsergebnisse Land Hessen 2011

Prüfungergebnissse Land Hessen 2010

Prüfungsergenbisse Land Hessen 2009

Prüfungsergebnisse Land Hessen 2008

Prüfungsergebnisse Land Hessen 2007

Prüfungsergebnisse Land Hessen 2006
Prüfungsergebnisse Land Hessen 2005
Prüfungsergebnisse Land Hessen 2004

Prüfungsergebnisse des Jahres 2003 in Hessen
Prüfungsergebnisse vom Frühjahr 2003

Prüfungsergebnisse des Jahres 2002 in Hessen

Prüfungsergebnisse vom Frühjahr 2002

Prüfungsergebnisse des Jahres 2001 in Hessen

Prüfungsergebnisse vom Frühjahr 2001

Prüfungsergebnisse vom Herbst 2000

Prüfungsergebnisse des Jahres 2000

Prüfungsergebnisse des Jahres 1999 in Hessen

In der Jägerprüfung werden gründliche Kenntnisse in folgenden Fächern verlangt:

  • Tierarten, Wildbiologie, Wildkrankheiten, Artenschutz sowie Grundkenntnisse über Land- und Waldbau
  • Jagdbetrieb (einschließlich Fangjagd), Wildhege, fachgerechte Behandlung des erlegten Wildes zur Fleischgewinnung (Wildbrethygiene), Wildschadensverhütung
  • Führen von Jagdwaffen einschließlich Faustfeuerwaffen, Waffentechnik, Sicherheitsbestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, Jagdmethoden, Haltung und Führung von Jagdhunden 
  • Rechtskunde mit Jagd-, Tierschutz-, Fleischhygiene-, Naturschutz-, Landschaftspflege-, Artenschutz- und Waffenrecht einschließlich entsprechender Verwaltungsvorschriften. 
Geprüft wird schriftlich (100 Fragen), mündlich und praktisch im Revier sowie auf dem Schießstand. Besonders erfahrene Jäger bilden die Prüfungskommissionen der 15 hessischen Prüfungsregionen. 
Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer an einem offiziell anerkannten Ausbildungslehrgang mit praktischen Unterweisungen teilgenommen hat. 

Keinen Jagdschein erhalten: 

  • Personen, die noch keine 16 Jahre alt sind;
  • Personen, die die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen (weil sie wegen eines Verbrechens oder bestimmter Vergehen beziehungsweise Straftaten verurteilt worden sind). Vor der Erteilung des Jagdscheins prüft die Jagdbehörde alle drei Jahre anhand eines Auszugs aus dem zentralen Bundesstrafregister, ob der Antragsteller noch die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt;
  • Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflicht nachweisen. Diese muss mindestens 500.000,-- Euro für Personenschäden und 50.000,-- Euro für Sachschäden einschließen. (In der Regel belaufen sich die Versicherungspolicen auf ein Mehrfaches dieser Mindestbeträge.). 
Schwere Verstöße gegen die Waidgerechtigkeit sind ein Grund, dem Jäger den Jagdschein zu entziehen. 

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Falls Sie weitere Fragen haben, schicken Sie eine kurze E-Mail an: info@ljv-hessen.de

 

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