Pressetipp für Mai 2009
- Thema des Monats -

Landwirte und Jäger sollen gemeinsam das Jungwild vor dem Mähtod retten

Der Landesjagdverband Hessen (LJV) ruft  Landwirte und Jäger auf, bei der frühen Mahd der Wiesen zur Silagegewinnung  und bei der späteren Heuernte das Jungwild vor dem Mähtod zu retten. Mit Infrarotdetektoren können die Jäger im Mai frühmorgens in der noch taunassen Wiese Rehkitze und Junghasen aufspüren, um die Jungtiere vor den tödlichen Messern des Kreiselmähers zu retten. Die Detektoren reagieren auf die Wärmeabstrahlung des Jungwildes mit einem Warnton oder Lichtsignal und zeigen damit an, wo sich der Nachwuchs des Wildes verbirgt.

Zudem sollten die Landwirte beim Mähen mechanische Wildretter einsetzen. Diese Wildretter bestehen aus einer Metallschiene mit federnd gelagerten Kunststoff- oder Metallstäben, die am Kreiselmäher befestigt wird. Diese Stäbe durchkämmen mit sanftem Druck wie ein Rechen das Gras, bevor es gemäht wird. „Wenn der Wildretter ein Rehkitz oder einen Junghasen berührt, flüchten diese rechtzeitig vor den Messern des Kreiselmähers“, berichtet LJV-Präsident Möller. Ohne den Einsatz dieses Gerätes, das etwa 250 Euro  kostet, drücken sich die Tiere meist solange vor dem lärmenden Traktor in das hohe Gras, bis sie von dem Mäher erfasst und zerstückelt werden.

Grundsätzlich sollten die Landwirte die ortsansässigen Jägerinnen und Jäger rechtzeitig  über die Mähtermine informieren. Nur dann können die Grünröcke am Morgen vor der Mahd den  Infrarotdetektor einsetzen oder  am Vorabend auf den Wiesen  leere  Dünger- und Kunststoffsäcke  als Wildscheuchen aufstellen, die die Rehmütter  veranlassen, nachts ihre Kitze von diesen Flächen wegzulotsen. Falls sich der Mähtermin – etwa wegen schlechten Wetters – verschiebt, besteht jedoch laut Möller „die Gefahr, dass sich die Rehe an die Wildscheuche gewöhnen und ihre Kitze erneut auf dieser Wiese verstecken“.

Außerdem können die Jäger das Wiesenstück kurz vor der Mahd mit dem Jagdhund durchsuchen. Der speziell ausgebildete Vierbeiner verharrt dann regungslos in einigen Metern Entfernung vor dem Jungtier und zeigt damit an, wo sich der Nachwuchs des Wildes im Gras verbirgt.

Wird ein Rehkitz gefunden, darf es nur unter Zuhilfenahme von Grasbüscheln aus der Gefahrenzone weggetragen werden, damit ihm kein menschlicher Geruch anhaftet. Andernfalls würde die Rehmutter den Nachwuchs aufgrund seiner fremden Witterung nicht wiedererkennen und verstoßen. Das Kitz müsste dann jämmerlich verhungern.

Möller bittet deshalb Naturfreunde,  die scheinbar verwaiste Jungtiere finden, diese auf keinen Fall zu berühren. Sie sollten vielmehr sofort den zuständigen Jäger oder Förster benachrichtigen.  

Die neuere Rechtsprechung zum Tierschutz schreibt nach Angaben des LJV-Präsidenten  ausdrücklich vor, dass die Landwirte vorsichtshalber  Schutzmaßnahmen für das Jungwild ergreifen müssen, wenn erfahrungsgemäß auf bestimmten Flächen beim Mähen mit dem Tod von Jungtieren zu rechnen ist. Ansonsten sei mit empfindlichen Strafen zu rechnen.

Dr. Klaus Röther

 

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