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Pressetipp für
Mai 2009
- Thema des Monats -
Der Landesjagdverband
Hessen (LJV) ruft Landwirte und Jäger
auf, bei der frühen Mahd der Wiesen zur Silagegewinnung und
bei der späteren Heuernte das Jungwild vor dem Mähtod zu retten. Mit
Infrarotdetektoren können die Jäger im Mai frühmorgens in der noch taunassen
Wiese Rehkitze und Junghasen aufspüren, um die Jungtiere vor den tödlichen
Messern des Kreiselmähers zu retten. Die Detektoren reagieren auf die Wärmeabstrahlung
des Jungwildes mit einem Warnton oder Lichtsignal und zeigen damit an, wo sich
der Nachwuchs des Wildes verbirgt.
Zudem
sollten die Landwirte beim Mähen mechanische Wildretter einsetzen. Diese
Wildretter bestehen aus einer Metallschiene mit federnd gelagerten Kunststoff-
oder Metallstäben, die am Kreiselmäher befestigt wird. Diese Stäbe durchkämmen
mit sanftem Druck wie ein Rechen das Gras, bevor es gemäht wird. „Wenn der
Wildretter ein Rehkitz oder einen Junghasen berührt, flüchten diese
rechtzeitig vor den Messern des Kreiselmähers“, berichtet LJV-Präsident Möller.
Ohne den Einsatz dieses Gerätes, das etwa 250 Euro
kostet, drücken sich die Tiere meist solange vor dem lärmenden Traktor
in das hohe Gras, bis sie von dem Mäher erfasst und zerstückelt werden.
Grundsätzlich sollten die
Landwirte die ortsansässigen Jägerinnen und Jäger rechtzeitig über
die Mähtermine informieren. Nur dann können die Grünröcke am Morgen vor der
Mahd den Infrarotdetektor einsetzen
oder am Vorabend auf den Wiesen leere
Dünger- und Kunststoffsäcke als
Wildscheuchen aufstellen, die die Rehmütter
veranlassen, nachts ihre Kitze von diesen Flächen wegzulotsen. Falls
sich der Mähtermin – etwa wegen schlechten Wetters – verschiebt, besteht
jedoch laut Möller „die Gefahr, dass sich die Rehe an die Wildscheuche gewöhnen
und ihre Kitze erneut auf dieser Wiese verstecken“.
Außerdem können die Jäger das
Wiesenstück kurz vor der Mahd mit dem Jagdhund durchsuchen. Der speziell
ausgebildete Vierbeiner verharrt dann regungslos in einigen Metern Entfernung
vor dem Jungtier und zeigt damit an, wo sich der Nachwuchs des Wildes im Gras
verbirgt.
Wird ein Rehkitz gefunden, darf
es nur unter Zuhilfenahme von Grasbüscheln aus der Gefahrenzone weggetragen
werden, damit ihm kein menschlicher Geruch anhaftet. Andernfalls würde die
Rehmutter den Nachwuchs aufgrund seiner fremden Witterung nicht wiedererkennen
und verstoßen. Das Kitz müsste dann jämmerlich verhungern.
Möller bittet deshalb
Naturfreunde, die scheinbar
verwaiste Jungtiere finden, diese auf keinen Fall zu berühren. Sie sollten
vielmehr sofort den zuständigen Jäger oder Förster benachrichtigen.
Die neuere Rechtsprechung zum
Tierschutz schreibt nach Angaben des LJV-Präsidenten
ausdrücklich vor, dass die Landwirte vorsichtshalber
Schutzmaßnahmen für das Jungwild ergreifen müssen, wenn erfahrungsgemäß
auf bestimmten Flächen beim Mähen mit dem Tod von Jungtieren zu rechnen ist.
Ansonsten sei mit empfindlichen Strafen zu rechnen.
Dr.
Klaus Röther
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