Pressetipp für April 2009
- Thema des Monats -

Fakten statt Gesinnung: Missbrauch von Schusswaffen bei Straftaten seit 1993 rückläufig

„Bei der gegenwärtigen Debatte um die Verschärfung des Waffenrechts geht es leider fast ausschließlich um Gesinnung statt um Fakten. Die Realität spricht nämlich eine völlig andere Sprache als jene  Politiker und Medien, die mit diesem Thema auf Stimmen-beziehungsweise auf Leser- und Zuschauerfang gehen.“ Das stellt der Pressesprecher des Landesjagdverbandes Hessen (LJV), Dr. Klaus Röther, unter Bezug auf den tragischen Amoklauf von Winnenden fest. 

 

„Der Missbrauch  von Schusswaffen bei Straftaten ist schon seit Jahren rückläufig“, erklärt Röther. So stelle die jüngste polizeiliche Kriminalstatistik von 2007 sowohl für Hessen als auch für Deutschland in der Rubrik „Mit Schusswaffe gedroht“ ausdrücklich fest, dass die Zahl dieser Fälle seit 1993 deutlich gesunken ist. Wörtlich heißt es in der Statistik des Bundeskriminalamtes Wiesbaden (BKA – die statistische Auswertung für 2008 liegt noch nicht vor): „Im Berichtsjahr 2007 wurden 7.883 Fälle ,mit Schusswaffe gedroht‘ registriert, und damit 10,6 Prozent weniger als im Vorjahr (2006: 8.813). Damit ist der niedrigste Stand seit 1993 zu verzeichnen.“

 

Dieser Rückgang ist laut Röther um so signifikanter, als seit 2003 auch Schreckschuss- und Softair-Waffen sowie Waffennachahmungen unter die neuen waffenrechtlichen Bestimmungen fallen. Laut BKA wird der Tatbestand „Mit Schusswaffe gedroht“ auch schon dann erfasst, wenn sich zum Beispiel jemand durch eine Spielzeugpistole bedroht fühlt.

 

Zugleich weise die offizielle Kriminalstatistik aus, dass sich in Hessen und in der Bundesrepublik auch der  Anteil der Straftaten weiter verringert hat, bei denen mit einer Schusswaffe tatsächlich geschossen wurde. Das Wiesbadener Landeskriminalamt (LKA) stellt dazu wörtlich fest: „Die Zahl der Fälle mit Schusswaffengebrauch hat 2007 um 154 auf insgesamt 738 abgenommen, den niedrigsten Wert seit dem Jahr 1993.“ Den „niedrigsten Stand seit 1993“ registriere hier auch das BKA. Außerdem weisen beide Kriminalämter darauf hin, „dass ein erheblicher Teil der Fälle, bei denen auf Personen oder Sachen  geschossen wurde“, etwa zu einem Drittel wieder Sachbeschädigungen waren – beispielsweise Schüsse auf Verkehrszeichen. 

 

„Jeder Fall von illegalem Waffengebrauch ist einer zuviel“, betont der Jagdverbandssprecher. Es sei aber bisher nirgendwo gelungen, den Missbrauch von Schusswaffen durch ein generelles Verbot des Waffenbesitzes in privater Hand oder durch besonders scharfe Waffengesetze auch nur einzudämmen. „Tötungsdelikte steigen, nachdem drei Millionen illegale Waffen das Land überfluten“, lautete etwa eine Schlagzeile der Londoner „Times“ im Januar 2000, obwohl in Großbritannien nach dem Amoklauf eines psychisch kranken Mannes 1997 der Besitz von privaten Waffen fast vollständig verboten wurde. „Seither ist in England die bewaffnete Kriminalität – ganz im Gegensatz zur Entwicklung in Deutschland – deutlich angestiegen“, berichtet Röther. Dies gelte in noch stärkerem Maße für Australien, wo 1996 ein verschärftes Waffengesetz in Kraft trat und über 640.000 private Schusswaffen bei den Behörden abgeliefert und vernichtet wurden.

 

Röther: „In Deutschland stehen den etwa sechs Millionen legalen Schusswaffen, die bei den Behörden ordnungsgemäß registriert sind, über 20 Millionen illegale Waffen gegenüber“. Zudem könnten sich auch minderjährige und kriminelle Personen auf dem Schwarzmarkt gegen Bares problemlos mit Waffen bis hin zu Maschinenpistolen und Handgranaten eindecken. „Dies stellt doch das eigentliche Problem dar“, unterstreicht der Jagdverbandssprecher. „Denn diese illegalen Schusswaffen, auf die die Sicherheitsbehörden  keinerlei Zugriff haben, werden bei über 99 Prozent der einschlägigen Straftaten verwendet.“

Andererseits sei es aber selbstverständlich, dass Jäger und Sportschützen Schusswaffen und Munition so sicher aufbewahren, dass kein Unbefugter darauf Zugriff hat. Deshalb sieht  der Gesetzgeber nach Röthers Worten „auch jetzt schon vor, dass die Waffenerlaubnis entzogen wird, wenn gegen diese Vorschrift verstoßen wird.“

 

„Weil illegale Waffen allzu leicht erworben werden können, sind Amokläufe wie der von Winnenden nicht durch generelle Verbote zu verhindern“, unterstreicht Röther. Es gelte vielmehr, etwaige Vollzugsdefizite des Waffengesetzes zu beseitigen – etwa durch genaue Meldungen an die Behörden, wie private Waffen gesetzeskonform aufbewahrt werden.  Zudem müssten Eltern und Lehrer auch scheinbar beiläufige Drohungen von psychisch labilen Jugendlichen grundsätzlich ernst nehmen. Röther: „Es schafft den Missbrauch von Schusswaffen nicht aus der Welt, wenn lediglich gesetzestreue Waffenbesitzer unter Generalverdacht gestellt werden.“ 

 

 

zu Aktuelles

zum Archiv

zur Startseite