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Pressetipp für
April 2009
- Thema des Monats -
Fakten
statt Gesinnung: Missbrauch von Schusswaffen bei Straftaten seit 1993 rückläufig
„Bei
der gegenwärtigen Debatte um die Verschärfung des Waffenrechts geht es leider
fast ausschließlich um Gesinnung statt um Fakten. Die Realität spricht nämlich
eine völlig andere Sprache als jene Politiker
und Medien, die mit diesem Thema auf Stimmen-beziehungsweise auf Leser- und
Zuschauerfang gehen.“ Das stellt der Pressesprecher des Landesjagdverbandes
Hessen (LJV), Dr. Klaus Röther, unter Bezug auf den tragischen Amoklauf von
Winnenden fest.
„Der
Missbrauch von Schusswaffen bei
Straftaten ist schon seit Jahren rückläufig“, erklärt Röther. So stelle
die jüngste polizeiliche Kriminalstatistik von 2007 sowohl für Hessen als auch
für Deutschland in der Rubrik „Mit Schusswaffe gedroht“ ausdrücklich fest,
dass die Zahl dieser Fälle seit 1993 deutlich gesunken ist. Wörtlich heißt es
in der Statistik des Bundeskriminalamtes Wiesbaden (BKA – die statistische
Auswertung für 2008 liegt noch nicht vor): „Im Berichtsjahr 2007 wurden 7.883
Fälle ,mit Schusswaffe gedroht‘ registriert, und damit 10,6 Prozent weniger
als im Vorjahr (2006: 8.813). Damit ist der niedrigste Stand seit 1993 zu
verzeichnen.“
Dieser
Rückgang ist laut Röther um so signifikanter, als seit 2003 auch
Schreckschuss- und Softair-Waffen sowie Waffennachahmungen unter die neuen
waffenrechtlichen Bestimmungen fallen. Laut BKA wird der Tatbestand „Mit
Schusswaffe gedroht“ auch schon dann erfasst, wenn sich zum Beispiel jemand
durch eine Spielzeugpistole bedroht fühlt.
Zugleich
weise die offizielle Kriminalstatistik aus, dass sich in Hessen und in der
Bundesrepublik auch der Anteil der
Straftaten weiter verringert hat, bei denen mit einer Schusswaffe tatsächlich
geschossen wurde. Das Wiesbadener Landeskriminalamt (LKA) stellt dazu wörtlich
fest: „Die Zahl der Fälle mit Schusswaffengebrauch hat 2007 um 154 auf
insgesamt 738 abgenommen, den niedrigsten Wert seit dem Jahr 1993.“ Den
„niedrigsten Stand seit 1993“ registriere hier auch das BKA. Außerdem
weisen beide Kriminalämter darauf hin, „dass ein erheblicher Teil der Fälle,
bei denen auf Personen oder Sachen geschossen
wurde“, etwa zu einem Drittel wieder Sachbeschädigungen waren –
beispielsweise Schüsse auf Verkehrszeichen.
„Jeder
Fall von illegalem Waffengebrauch ist einer zuviel“, betont der
Jagdverbandssprecher. Es sei aber bisher nirgendwo gelungen, den Missbrauch von
Schusswaffen durch ein generelles Verbot des Waffenbesitzes in privater Hand
oder durch besonders scharfe Waffengesetze auch nur einzudämmen. „Tötungsdelikte
steigen, nachdem drei Millionen illegale Waffen das Land überfluten“, lautete
etwa eine Schlagzeile der Londoner „Times“ im Januar 2000, obwohl in Großbritannien
nach dem Amoklauf eines psychisch kranken Mannes 1997 der Besitz von privaten
Waffen fast vollständig verboten wurde. „Seither ist in England die
bewaffnete Kriminalität – ganz im Gegensatz zur Entwicklung in Deutschland
– deutlich angestiegen“, berichtet Röther. Dies gelte in noch stärkerem Maße
für Australien, wo 1996 ein verschärftes Waffengesetz in Kraft trat und über
640.000 private Schusswaffen bei den Behörden abgeliefert und vernichtet
wurden.
Röther:
„In Deutschland stehen den etwa sechs Millionen legalen Schusswaffen, die bei
den Behörden ordnungsgemäß registriert sind, über 20 Millionen illegale
Waffen gegenüber“. Zudem könnten sich auch minderjährige und kriminelle
Personen auf dem Schwarzmarkt gegen Bares problemlos mit Waffen bis hin zu
Maschinenpistolen und Handgranaten eindecken. „Dies stellt doch das
eigentliche Problem dar“, unterstreicht der Jagdverbandssprecher. „Denn
diese illegalen Schusswaffen, auf die die Sicherheitsbehörden
keinerlei Zugriff haben, werden bei über 99 Prozent der einschlägigen
Straftaten verwendet.“
Andererseits
sei es aber selbstverständlich, dass Jäger und Sportschützen Schusswaffen und
Munition so sicher aufbewahren, dass kein Unbefugter darauf Zugriff hat. Deshalb
sieht der Gesetzgeber nach Röthers
Worten „auch jetzt schon vor, dass die Waffenerlaubnis entzogen wird, wenn
gegen diese Vorschrift verstoßen wird.“
„Weil illegale Waffen allzu leicht erworben werden können, sind Amokläufe wie der von Winnenden nicht durch generelle Verbote zu verhindern“, unterstreicht Röther. Es gelte vielmehr, etwaige Vollzugsdefizite des Waffengesetzes zu beseitigen – etwa durch genaue Meldungen an die Behörden, wie private Waffen gesetzeskonform aufbewahrt werden. Zudem müssten Eltern und Lehrer auch scheinbar beiläufige Drohungen von psychisch labilen Jugendlichen grundsätzlich ernst nehmen. Röther: „Es schafft den Missbrauch von Schusswaffen nicht aus der Welt, wenn lediglich gesetzestreue Waffenbesitzer unter Generalverdacht gestellt werden.“
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