Pressetipp für März 2009
- Thema des Monats -

Jäger fordern Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeiten 

”Trächtiges Reh von wildernden Hunden gerissen”; “Hund hetzt Rehe über Straße und verursacht schweren Verkehrsunfall” - derartige Meldungen häufen sich nach Angaben des Landesjagdverbandes (LJV) Hessen im  Frühjahr in der Presse. “Die hessischen Jäger fordern deshalb  die Städte und Gemeinden nachdrücklich auf, von der Möglichkeit des  hessischen Naturschutzgesetzes Gebrauch zu machen und das Verhalten von Hundebesitzern in der Flur zu regeln. Insbesondere ist  es unumgänglich,  in der Brut- und Setzzeit der freilebenden Tiere unverzüglich eine Anleinpflicht für Hunde einzuführen”, teilt LJV-Präsident Dietrich Möller in einer Pressemitteilung mit. Gleichzeitig sollten Städte und Gemeinden Flächen ausweisen, auf denen die Hundebesitzer ihre Vierbeiner frei laufen lassen könnten, ohne dass diese die frei lebenden Tiere störten oder gefährdeten. 

“Die Zahl der Übergriffe von freilaufenden Hunden auf Wildtiere ist in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen”, erklärt Möller. Dies zeige eine landesweite Auswertung von Zeitungsberichten. Möller: “Vor allem hochträchtige Rehmütter, die in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, fallen in diesen Wochen mitsamt ihren ungeborenen Kitzen den Hundebissen zum Opfer”. Es sei erschreckend, dass viele Hundehalter jegliche Tierliebe gegenüber dem Wild vermissen ließen und ihre Vierbeiner nicht an die Leine nähmen.

“Wir sind uns mit dem Hessischen Tierschutzverband und Naturschützern darin einig, dass die frei lebenden Tiere besser vor wildernden Hunden geschützt werden müssen”, unterstrich der Jägerpräsident. Streunende Hunde vertrieben auch Bodenbrüter wie Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, Wildente und Wachtel von ihren Nestern. Möller: “Deren Eier und Junge werden dann ein leichtes Opfer von Krähen und Elstern”.

Weil sich noch allzu viele Hundehalter trotz gut gemeinter Appelle der Jäger uneinsichtig zeigten, sollten diese  von den Kommunen verpflichtet werden, ihre Vierbeiner in der Zeit vom 1. März bis 15. Juni außerhalb der Ortschaften anzuleinen.  Der Jäger-Chef wies zugleich auf die hessische  “Gefahrenabwehr-Verordnung über das Halten von Hunden” hin. Danach werden Hunde, die andere Tiere hetzen oder Menschen angreifen, grundsätzlich als gefährlich eingestuft. Diese Hunde dürften außerhalb des eingefriedeten Besitztums nur angeleint und in besonderen Fällen nur noch mit Maulkorb ausgeführt werden. Außerdem schreibt diese Verordnung nach Möllers Angaben vor, dass auch alle übrigen Hunde am Halsband Namen, Anschrift und Telefonnummer des Besitzers tragen müssen, wenn sie sich im Freien bewegen.

Verstöße gegen diese Verordnung können laut LJV-Präsident mit einer hohen Geldbuße geahndet werden. Ferner müssten die Halter von wildernden Hunden damit rechnen, dass die Jäger für getötetes Wild Schadensersatz verlangten. Aber auch Autofahrer könnten hohe Regressansprüche stellen, wenn ihnen hetzende Hunde Wild vor das Kraftfahrzeug getrieben und dadurch einen Unfall heraufbeschworen hätten.

“Schließlich haben die Jäger auch die gesetzliche Pflicht, das Wild vor den Nachstellungen der Hunde zu schützen”, merkte Möller an. Deshalb hätten diese  auch das Recht, im äußersten Fall wildernde Hunde zu töten, sofern diese nicht auf andere Weise vom Hetzen des Wildes abgehalten werden könnten. 

Generell sollten jedoch alle Grünröcke zunächst das Gespräch mit dem Hundehalter suchen, der  seinen Vierbeiner streunen oder wildern lässt, sowie alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um das Wildern abzustellen. Die Kommunen seien auch die richtige Adresse, wenn es darum gehe, die Gefahrenabwehrverordnung praktisch umzusetzen. 

Dr. Klaus Röther

 

zu Aktuelles

zum Archiv

zur Startseite