Pressetipp für Mai 2005
- Thema des Monats -

Landesjagdverband fordert: Jagdhunde von der Hundesteuer freistellen

Die Städte und Gemeinden sollen Jagdhunde, die in den Jagdrevieren eingesetzt werden, von der Hundesteuer freistellen. Das hat der Landesjagdverband Hessen (LJV) gefordert. Das Land Hessen hat schon vor einiger Zeit das Hundesteuergesetz aufgehoben und damit den Kommunen ermöglicht, eine eigene Steuersatzung zu erlassen und darin Jagdhunde von der Steuer zu befreien.

„Das Hessische Jagdgesetz schreibt ausdrücklich vor, dass für jedes der rund 4000  hessischen Jagdreviere aus Tierschutzgründen mindestens ein speziell ausgebildeter und geprüfter  Jagdhund zur Verfügung muß“, erklärt LJV-Präsident Dietrich Möller (Marburg) in einer Pressemitteilung.  Diese Vierbeiner würden  auch  darauf trainiert, angefahrenes oder angeschossenes Wild  aufzuspüren, damit die Jäger diese meist tödlich verletzten Tiere möglichst rasch von ihren Qualen erlösen können. 

 

„Allein in Hessen fallen jedes Jahr etwa 15.000 Rehe, 2.400 Wildschweine und 200 Hirsche dem Straßenverkehr zum Opfer“, berichtet der Jägerpräsident. Oft würden diese Tiere beim Zusammenstoß mit Kraftfahrzeugen nicht sofort getötet, sondern schleppten sich noch schwer verletzt davon. Diese Unfallopfer müssten Jäger und Förster schon allein aus Gründen des Tierschutzes mit ihren Jagdhunden bei jeder Witterung nachsuchen und erlegen. 

Das gleiche schreibt  nach Möllers Worten das Jagdgesetz auch dann vor, wenn ein Wildtier bei der Jagdausübung angeschossen worden und geflüchtet ist. Zudem seien die Grünröcke gesetzlich verpflichtet, bei bestimmten Jagdarten immer ausgebildete und geprüfte  Jagdhunde mit sich zu führen. „Notfalls kann sogar die Jagdbehörde den Jagdpächter verpflichten, einen zur Nachsuche geeigneten Jagdhund zu halten“, hebt der LJV-Präsident hervor.

 

 Zudem wendeten Jäger und Förster viel Zeit und Geduld auf, um ihre vierbeinigen Helfer umfassend auszubilden. Die Jagdhunde würden beispielsweise auch eingesetzt, um im Mai vor der Silage- und Heumahd die Wiesen abzusuchen und Jungtiere wie Rehkitze, Junghasen,  Rebhühner und Fasanen rechtzeitig vor den tödlichen Messern des Kreiselmähers zu retten und in Sicherheit zu bringen.

Möller: „Der Einsatz der rund  12.000 Jagdhunde, die in Hessen von den Grünröcken  gehalten werden,  dient  nicht zuletzt dem Tierschutz und liegt deshalb auch im öffentlichen Interesse.“ Daher sollten die Kommunen generell auch  Jagdhunde – wie Blinden-, Polizei- und Rettungshunde – von der Hundesteuer  freistellen. Ansonsten würden die Halter von Jagdhunden,  die einen gesetzlichen Auftrag erfüllten, dafür auch noch finanziell bestraft. Eine Reihe von hessischen Städten und Gemeinden habe dies bereits erkannt und trotz ihrer allgemein schwierigen finanziellen Situation die Hundesteuer für Jagdhunde abgeschafft.

                                                                                                            Dr. Klaus Röther

 

 

  

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