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Pressetipp für
April 2005
- Thema des Monats -
Landwirte und Jäger sollen gemeinsam das Jungwild vor dem Mähtod retten
Der Landesjagdverband Hessen (LJV) ruft Landwirte und Jäger auf, schon rechtzeitig die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie bei der meist frühen Silage-Ernte gemeinsam das Jungwild vor dem Mähtod retten können. Mit Infrarotdetektoren können die Jäger beispielsweise im Mai frühmorgens in der taunassen Wiese Rehkitze und Junghasen aufspüren, um die Jungtiere vor den tödlichen Messern des Kreiselmähers zu retten. Die Infrarot-Detektoren reagieren auf die Wärmeabstrahlung des Jungwildes mit einem Warnton oder Lichtsignal und zeigen damit an, wo sich der Nachwuchs des Wildes verbirgt.
Zudem sollten die Landwirte beim Mähen Wildretter einsetzen. Diese Wildretter bestehen aus einer Metallschiene mit federnd gelagerten Kunststoff- oder Metallstäben, die am Kreiselmäher befestigt wird. Diese Stäbe durchkämmen mit sanftem Druck wie ein Rechen das Gras, bevor es gemäht wird. „Wenn der Wildretter ein Rehkitz oder einen Junghasen berührt, flüchten diese rechtzeitig vor den Messern des Kreiselmähers“, berichtet LJV-Präsident Möller. Ohne den Einsatz dieses Gerätes, das etwa 200 Euro kostet, drückten sich die Tiere meist solange vor dem lärmenden Traktor in das hohe Gras, bis sie von dem Mäher getötet werden. Infrarot-Detektoren und mechanische Wildretter sollten rechtzeitig im April beschafft und installiert werden.
Grundsätzlich sollten die Landwirte die ortsansässigen Jägerinnen und Jäger rechtzeitig über die Mähtermine informieren. Dann könnten die Grünröcke am Morgen vor der Mahd den Infrarotdetektor einsetzen oder am Vorabend auf den Wiesen leere Dünger- und Kunststoffsäcke als Wildscheuchen aufstellen, die die Rehmütter veranlassen, nachts ihre Kitze von diesen Flächen wegzulotsen. Falls sich der Mähtermin – etwa wegen schlechten Wetters – verschiebt, besteht jedoch laut Möller „die Gefahr, dass sich die Rehe an die Wildscheuche gewöhnen und ihre Kitze erneut auf dieser Wiese verstecken“.
Außerdem können die Jäger das Wiesenstück kurz vor der Mahd mit dem Jagdhund durchsuchen. Der speziell ausgebildete Vierbeiner verharrt dann regungslos in einigen Metern Entfernung vor dem Jungtier und zeigt damit an, wo sich der Nachwuchs des Wildes im Gras verbirgt.
Wird ein Rehkitz gefunden, darf es nur unter Zuhilfenahme von Grasbüscheln aus der Gefahrenzone weggetragen werden, damit ihm kein menschlicher Geruch anhaftet. Andernfalls würde die Rehmutter den Nachwuchs aufgrund seiner fremden Witterung nicht wieder erkennen und verstoßen. Das Kitz müsste dann jämmerlich verhungern.
Möller bittet deshalb Naturfreunde, die scheinbar verwaiste Jungtiere finden, diese auf keinen Fall zu berühren. Sie sollten vielmehr sofort den zuständigen Jäger oder Förster benachrichtigen. Es entspricht nach Möllers Worten nämlich „dem natürlichen Instinkt der Jungtiere, regungslos und gut getarnt im Gras zu verharren, wenn sich ein Fressfeind oder eine laute Störquelle nähern“. Das Jungwild vertraue damit seinen natürlichen Tarnfarben. Denn falls Rehkitze oder Junghasen versuchten, etwa vor einem Fuchs zu fliehen, hätten sie keine Überlebenschance.
Die neuere Rechtsprechung zum Tierschutz schreibt nach Angaben des LJV-Präsidenten ausdrücklich vor, dass die Landwirte vorsichtshalber Schutzmaßnahmen für das Jungwild ergreifen müssen, wenn erfahrungsgemäß auf bestimmten Flächen beim Mähen mit dem Tod von Jungtieren zu rechnen ist. Ansonsten sei mit empfindlichen Strafen zu rechnen.
Dr. Klaus Röther
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