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Pressetipp für
November 2004
- Thema des Monats -
Artgerechte Wildfütterung hilft Rehen, Hirschen und dem Wald
Bad Nauheim – „Eine artgerechte und sachgemäße Wildfütterung verhindert in der winterlichen Notzeit Schäden an Waldbäumen und erhöht den Wildbestand nicht.“ Das erklärt der Pressesprecher des Landesjagdverbandes Hessen (LJV), Klaus Röther, in einer Pressemitteilung. Röther wies damit regelmäßig wiederkehrende Unterstellungen, die Jäger wollten mit Hilfe von Mastfutter „Trophäenträger züchten“, als „aus der Luft gegriffen“ zurück.. Sobald in einem Jagdrevier Wild gefüttert wird, muss dessen Bejagung grundsätzlich eingestellt werden.
In Hessen darf das Wild erst ab 1. Januar ausschließlich mit artgerechtem Rau- und Saftfutter gefüttert werden. Zu den allein zugelassenen Futtermitteln zählt neben Heu und Rüben auch Grassilage, die bis zu 30 Prozent mit Obsttrester angereichert ist. Für Wildschweine ist im hessischen Jagdgesetz Getreide als winterliche „Notration“ vorgesehen.
Als „laienhaften Unsinn“ bezeichnete Röther die Behauptung, das Verfüttern von Rüben und Tresteranteilen in der Grassilage begünstige das Entstehen von Verbiss-Schäden an jungen Waldbäumen. „In Wirklichkeit hatten sich diese Wildschäden wieder erhöht, nachdem 1994 diese beiden Futtermittel verboten wurden“, berichtete der LJV-Sprecher. So sei von 1994 bis 1997 landesweit der Verbiss an jungen Tannen um 7,2 Prozent, an Kiefern um 5,7 Prozent und an Eichen um 2,6 Prozent gestiegen, obwohl in diesem Zeitraum mit fast 237.000 Rehen die höchste Rehwildstrecke Hessens erzielt worden sei. Von 1992 bis 1994 – als die Wildfütterung noch uneingeschränkt erlaubt war – ist dagegen nach den Worten des LJV-Sprechers der Rehwildverbiss an diesen drei Hauptbaumarten durchschnittlich um knapp vier Prozent gesunken. Zugleich seien aber mit 231.000 Rehen weniger Tiere erlegt worden.
„Wenn Rehe und Hirsche hungern, fressen sie im Winter eben Triebe und Rinde der Waldbäume“, erklärte Röther. Nur Saftfuttermittel wie Rüben und Trester, die für das Wild deutlich attraktiver seien, könnten die Tiere davon abhalten und die Wildschäden senken. Außerdem lehne der Jagdverband das Verfüttern von Kraftfutter an diese wiederkäuenden Wildarten strikt ab.
„Weil sich Rehe und Hirsche im waldreichen Hessen bei Schnee und Frost notfalls von den Waldbäumen ernähren, reguliert bei uns selbst ein strenger Winter diese Wildbestände nicht“, betonte der Jagdverbandssprecher. Nur im Hochgebirge fielen diese beiden Wildarten in größerer Zahl der kalten Witterung zum Opfer. In Hessen regulierten dagegen die über 20.000 Jägerinnen und Jäger gemäß der behördlichen Abschusspläne die Reh- und Hirschpopulationen.
Dr. Klaus Röther
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