Pressetipp für Mai  2004
- Thema des Monats -

Landwirte und Jäger sollen gemeinsam das Jungwild vor dem Mähtod retten

Der Landesjagdverband Hessen (LJV) ruft  Landwirte und Jäger auf,  bei der Heu- und Silage-Ernte gemeinsam das Jungwild vor dem Mähtod zu retten. Mit Infrarotdetektoren können die Jäger beispielsweise  im  Mai  frühmorgens in der taunassen Wiese   Rehkitze und Junghasen aufspüren,  um die Jungtiere vor den tödlichen Messern des Kreiselmähers  zu retten.  Die Infrarot-Detektoren  reagieren  auf die Wärmeabstrahlung des Jungwildes mit einem Warnton oder  Lichtsignal und zeigen damit an, wo sich der Nachwuchs des Wildes  verbirgt.

Zudem sollten die  Landwirte beim Mähen  Wildretter einsetzen.  Diese  Wildretter bestehen aus einer Metallschiene mit federnd gelagerten Kunststoff- oder Metallstäben,  die am Kreiselmäher befestigt wird. Diese Stäbe durchkämmen mit sanftem Druck wie ein Rechen das Gras, bevor es gemäht wird. „Wenn der Wildretter ein Rehkitz oder einen Junghasen berührt, flüchten diese rechtzeitig vor den Messern des Kreiselmähers“, berichtet Möller. Ohne den Einsatz  dieses Gerätes, das etwa 200 Euro  kostet, drückten sich die Tiere meist solange vor dem lärmenden Traktor in das hohe Gras, bis sie von dem Mäher getötet werden.

Grundsätzlich sollten die Landwirte die ortsansässigen Jägerinnen und Jäger rechtzeitig  über die Mähtermine informieren.   Dann könnten die Grünröcke am Morgen vor der Mahd den  Infrarotdeketor einsetzen oder  am Vorabend auf den Wiesen  leere  Dünger- und Kunststoffsäcke  als Wildscheuchen aufstellen, die die Rehmütter  veranlassen,  nachts  ihre Kitze von diesen Flächen wegzulotsen. Falls sich der Mähtermin – etwa wegen schlechten Wetters – verschiebt, besteht jedoch laut Möller „die Gefahr, dass sich die Rehe an die Wildscheuche gewöhnen und ihre Kitze erneut auf dieser Wiese verstecken“.

Außerdem können die Jäger das Wiesenstück kurz vor der Mahd mit dem Jagdhund durchsuchen. Der speziell ausgebildete Vierbeiner  verharrt dann regungslos in einigen Metern Entfernung  vor dem Jungtier und zeigt damit an, wo sich der Nachwuchs des Wildes  im Gras verbirgt.

Wird ein Rehkitz gefunden, darf es nur unter Zuhilfenahme von Grasbüscheln aus der Gefahrenzone weggetragen werden, damit ihm kein menschlicher Geruch anhaftet. Andernfalls würde die Rehmutter  den Nachwuchs aufgrund seiner fremden Witterung nicht wiedererkennen und verstoßen. Das Kitz müsste dann jämmerlich verhungern.

Möller bittet deshalb Naturfreunde, die im Mai und Juni scheinbar verwaiste Jungtiere  finden, diese auf keinen Fall zu berühren. Sie sollten vielmehr sofort den zuständigen Jäger oder Förster benachrichtigen. Es entspricht nach Möllers Worten nämlich „dem natürlichen Instinkt der Jungtiere,  regungslos und gut getarnt  im Gras zu verharren, wenn sich ein Freßfeind oder eine laute Störquelle nähern“. Das Jungwild  vertraue  damit seinen  natürlichen Tarnfarben. Denn  falls  Rehkitze oder Junghasen versuchten, etwa vor einem Fuchs zu fliehen, hätten sie keine Überlebenschance.

Die neuere Rechtsprechung zum Tierschutz  schreibt nach Angaben des LJV-Präsidenten  ausdrücklich vor, dass die Landwirte vorsichtshalber  Schutzmaßnahmen für das Jungwild ergreifen müssen, wenn erfahrungsgemäß auf bestimmten Flächen beim Mähen mit dem Tod von Jungtieren zu rechnen ist. Ansonsten sei mit empfindlichen Strafen zu rechnen.

Dr. Klaus Röther

 

 

zurück zu Pressetipps
zum Archiv