Pressetipp für März  2004
- Thema des Monats -

Jäger fordern von Kommunen zum Schutz der frei lebenden Tiere Anleinpflicht für Hunde in der Brut- und Setzzeit

Trächtiges Reh von wildernden Hunden gerissen”; “Hund hetzt Rehe über Straße und verursacht schweren Verkehrsunfall” - derartige Meldungen häufen sich nach Angaben des Landesjagdverbandes (LJV) Hessen im  Frühjahr in der Presse. “Die hessischen Jäger fordern deshalb  die Städte und Gemeinden nachdrücklich auf, von der Möglichkeit des neuen hessischen Naturschutzgesetzes Gebrauch zu machen und das „Verhalten in der Flur“ zu regeln, insbesondere in der Setzzeit für Hunde unverzüglich eine Anleinpflicht einzuführen”, teilte LJV-Präsident Dietrich Möller in einer Pressemitteilung mit.

“Die Zahl der Übergriffe von freilaufenden Hunden auf Wildtiere ist in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen”, erklärt Möller in der Pressemitteilung. Dies zeige eine landesweite Auswertung von Zeitungsberichten. Möller: “Vor allem hochträchtige Rehmütter, die in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, fallen in diesen Wochen mitsamt ihren ungeborenen Kitzen den Hundebissen zum Opfer”. Es sei erschreckend, dass viele Hundehalter jegliche Tierliebe gegenüber dem Wild vermissen ließen und ihre Vierbeiner nicht an die Leine nähmen.

“Wir sind uns mit dem Hessischen Tierschutzverband und Naturschützern darin einig, dass die frei lebenden Tiere besser vor wildernden Hunden geschützt werden müssen”, unterstrich der Jägerpräsident. Streunende Hunde vertrieben auch Bodenbrüter wie Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, Wildente und Wachtel von ihren Nestern. Möller: “Deren Eier und Junge werden dann ein leichtes Opfer von Krähen und Elstern”.

Weil sich noch allzu viele Hundehalter trotz gutgemeinter Appelle der Jäger uneinsichtig zeigten, sollten diese  von den Kommunen verpflichtet werden, ihre Vierbeiner in der Zeit vom 1. März bis 15. Juni außerhalb der Ortschaften anzuleinen.  Der Jäger- Chef wies zugleich auf die neue “Gefahrenabwehr-Verordnung über das Halten von Hunden” hin,  die Anfang 2003  in Hessen in Kraft getreten ist. Danach werden Hunde, die andere Tiere hetzen oder Menschen angreifen, grundsätzlich als gefährlich eingestuft. Diese Hunde dürften außerhalb des eingefriedeten Besitztums nur angeleint und in besonderen Fällen nur noch mit Maulkorb ausgeführt werden. Außerdem schreibt diese Verordnung nach Möllers Angaben vor, dass auch alle übrigen Hunde am Halsband Namen, Anschrift und Telefonnummer des Besitzers tragen müssen, wenn sie sich im Freien bewegen.

Verstöße gegen diese Verordnung können laut LJV-Präsident mit einer hohen Geldbuße   geahndet werden. Ferner müssten die Halter von wildernden Hunden damit rechnen, dass die Jäger für getötetes Wild Schadensersatz verlangten. Aber auch Autofahrer könnten hohe Regressansprüche stellen, wenn ihnen hetzende Hunde Wild vor das Kraftfahrzeug getrieben und dadurch einen Unfall heraufbeschworen hätten.

“Schließlich haben die Jäger auch die gesetzliche Pflicht, das Wild vor den Nachstellungen der Hunde zu schützen”, merkte Möller an. Deshalb hätten diese  auch das Recht, im äußersten Fall wildernde Hunde zu töten, sofern diese nicht auf andere Weise vom Hetzen des Wildes abgehalten werden könnten.

Generell sollten jedoch alle Grünröcke zunächst das Gespräch mit dem Hundehalter suchen, der  seinen Vierbeiner streunen oder wildern lässt, sowie alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um das Wildern abzustellen. Ansprechpartner seien hierfür die Kommunen, die die Gefahrenabwehrverordnung rechtlich umsetzen.

Dr. Klaus Röther

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