|
|
Pressetipp für
März 2004
- Thema des Monats -
Jäger
fordern von Kommunen zum Schutz der frei lebenden Tiere Anleinpflicht für Hunde
in der Brut- und Setzzeit
Trächtiges Reh von wildernden Hunden gerissen”; “Hund hetzt Rehe über Straße und verursacht schweren Verkehrsunfall” - derartige Meldungen häufen sich nach Angaben des Landesjagdverbandes (LJV) Hessen im Frühjahr in der Presse. “Die hessischen Jäger fordern deshalb die Städte und Gemeinden nachdrücklich auf, von der Möglichkeit des neuen hessischen Naturschutzgesetzes Gebrauch zu machen und das „Verhalten in der Flur“ zu regeln, insbesondere in der Setzzeit für Hunde unverzüglich eine Anleinpflicht einzuführen”, teilte LJV-Präsident Dietrich Möller in einer Pressemitteilung mit.
“Die Zahl der Übergriffe von freilaufenden Hunden auf Wildtiere ist in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen”, erklärt Möller in der Pressemitteilung. Dies zeige eine landesweite Auswertung von Zeitungsberichten. Möller: “Vor allem hochträchtige Rehmütter, die in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, fallen in diesen Wochen mitsamt ihren ungeborenen Kitzen den Hundebissen zum Opfer”. Es sei erschreckend, dass viele Hundehalter jegliche Tierliebe gegenüber dem Wild vermissen ließen und ihre Vierbeiner nicht an die Leine nähmen.
“Wir sind uns mit dem Hessischen
Tierschutzverband und Naturschützern darin einig, dass die frei lebenden Tiere
besser vor wildernden Hunden geschützt werden müssen”, unterstrich der Jägerpräsident.
Streunende Hunde vertrieben auch Bodenbrüter wie Rebhuhn, Lerche, Kiebitz,
Wildente und Wachtel von ihren Nestern. Möller: “Deren Eier und Junge werden
dann ein leichtes Opfer von Krähen und Elstern”.
Weil sich noch allzu viele Hundehalter trotz
gutgemeinter Appelle der Jäger uneinsichtig zeigten, sollten diese
von den Kommunen verpflichtet werden, ihre Vierbeiner in der Zeit vom 1.
März bis 15. Juni außerhalb der Ortschaften anzuleinen.
Der Jäger- Chef wies zugleich auf die neue “Gefahrenabwehr-Verordnung
über das Halten von Hunden” hin, die
Anfang 2003 in Hessen in Kraft
getreten ist. Danach werden Hunde, die andere Tiere hetzen oder Menschen
angreifen, grundsätzlich als gefährlich eingestuft. Diese Hunde dürften außerhalb
des eingefriedeten Besitztums nur angeleint und in besonderen Fällen nur noch
mit Maulkorb ausgeführt werden. Außerdem schreibt diese Verordnung nach Möllers
Angaben vor, dass auch alle übrigen Hunde am Halsband Namen, Anschrift und
Telefonnummer des Besitzers tragen müssen, wenn sie sich im Freien bewegen.
Verstöße gegen diese Verordnung können
laut LJV-Präsident mit einer hohen Geldbuße
geahndet werden. Ferner müssten die Halter von wildernden Hunden damit
rechnen, dass die Jäger für getötetes Wild Schadensersatz verlangten. Aber
auch Autofahrer könnten hohe Regressansprüche stellen, wenn ihnen hetzende
Hunde Wild vor das Kraftfahrzeug getrieben und dadurch einen Unfall
heraufbeschworen hätten.
“Schließlich haben die Jäger auch die
gesetzliche Pflicht, das Wild vor den Nachstellungen der Hunde zu schützen”,
merkte Möller an. Deshalb hätten diese auch
das Recht, im äußersten Fall wildernde Hunde zu töten, sofern diese nicht auf
andere Weise vom Hetzen des Wildes abgehalten werden könnten.
Generell sollten jedoch alle Grünröcke zunächst
das Gespräch mit dem Hundehalter suchen, der
seinen Vierbeiner streunen oder wildern lässt, sowie alle rechtlichen
Mittel ausschöpfen, um das Wildern abzustellen. Ansprechpartner seien hierfür
die Kommunen, die die Gefahrenabwehrverordnung rechtlich umsetzen.
Dr. Klaus Röther
zurück
zu Pressetipps
zum Archiv