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Pressetipp für
Januar 2003
- Thema des Monats -
Tierschutz- und
Jagdgesetz schreiben Fütterung des Wildes vor
"Das Tierschutzgesetz gilt auch für die freilebenden Tiere. Deshalb muss auch das Wild in der winterlichen Notzeit gefüttert werden", stellt der Pressesprecher des Landesjagdverbandes Hessen, Dr. Klaus Röther, in einer Pressemitteilung fest. Zudem fordere auch das Bundesjagdgesetz ausdrücklich von den über 20.000 hessischen Jägern und Förstern, die Wildtiere vor Hungersnot zu schützen.
"In Hessen dürfen für die Wildfütterung nur naturbelassene Futtermittel verwendet werden", betont der Pressesprecher. So dürfen jeweils vom 1. Januar bis 31. April für Rehe und Hirsche ausschließlich Rau- und Saftfutter ausgebracht werden. Hierzu zählen allein Heu, Rüben und Silagen mit nicht mehr als 30 Prozent von Obsttrester-Silagen. Alle industriell verarbeiteten Futtermittel sind für das hessische Wild tabu. "Das gibt dem Verbraucher die Gewissheit, dass Wildfleisch ein natürliches Lebensmittel ohne Zusatz von Wachstumshormonen oder Antibiotika bildet", betont Röther. Wildschweine dürfen zusätzlich mit heimischem Getreide und Mais gefüttert werden, weil normaler Weise weder Heu noch Silagen auf ihrem Speiseplan stehen.
"Sobald Rehe und Hirsche gefüttert werden, dürfen sie nicht mehr bejagt werden", stellt Röther klar. Diese Regelung entspreche dem Tierschutzgedanken, der auch bei der Jagdausübung einen hohen Stellenwert genieße.
Für Feldhasen werden nach Angaben des Pressesprechers Rüben und die Äste des Obstbaumschnitts zur Fütterung ausgebracht. Rebhühner und Fasanen erhalten Druschabfälle und Getreide, damit sie die winterliche Notzeit überstehen.
"Der Jäger macht mit der Wildfütterung nur das wieder wett, was die moderne Zivilisation den Wildtieren weg genommen hat", betont der LJV-Sprecher. So zogen die Hirsche vor Jahrhunderten im Winter zum Beispiel aus den Mittelgebirgen in die Flussauen von Rhein und Main, wo sie noch genügend Nahrung fanden. Röther: "Diese Flussauen sind heute längst bebaut und zersiedelt. Deshalb bleiben die Hirsche auch beim strengsten Winter in die Mittelgebirge verbannt."
Weil die Landwirtschaft heute kaum noch Stoppeläcker mit Klee- und Kräuterbewuchs über den Winter liegen lässt, finden auch Feldhase, Fasan und Rebhuhn in der Notzeit nur noch wenig natürliche Nahrung. Deshalb ist auch hier die helfende Hand des Jägers gefragt.
Das Wild lebt nach Röthers Worten in einer Kultur- und nicht mehr in einer Naturlandschaft. Deshalb müssten die Jäger den Wildtieren in der winterlichen Notzeit das ersetzen, was ihnen die moderne Zivilisation weg genommen hat. Wenn Öko-Verbände für ein völliges Verbot der Wildfütterung plädierten, dann hätten diese die Zeichen der Zeit nicht erkannt.
Dr. Klaus Röther
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