Pressetipp für April 2002
- Thema des Monats -

Jagdverband fordert unverzüglich eine Anleinpflicht für Hunde einzuführen

"Trächtiges Reh von wildernden Hunden gerissen"; "Hund hetzt Rehe über Straße und verursacht schweren Verkehrsunfall" - derartige Meldungen häufen sich nach Angaben des Landesjagdverbandes (LJV) Hessen im Frühjahr in der Presse. "Die hessischen Jäger fordern deshalb Umwelt- und Forstminister Wilhelm Dietzel (CDU) nachdrücklich auf, in der Setzzeit für Hunde unverzüglich eine Anleinpflicht einzuführen", teilte LJV-Präsident Dietrich Möller in einer Pressemitteilung mit.

"Die Zahl der Übergriffe von freilaufenden Hunden auf Wildtiere ist in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen", erklärt Möller in der Pressemitteilung. Dies zeige eine landesweite Auswertung von Zeitungsberichten. Möller: "Vor allem hochträchtige Rehmütter, die in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, fallen in diesen Wochen mitsamt ihren ungeborenen Kitzen den Hundebissen zum Opfer". Es sei erschreckend, daß viele Hundehalter jegliche Tierliebe gegenüber dem Wild vermissen ließen und ihre Vierbeiner nicht an die Leine nähmen.

"Wir sind uns mit dem Hessischen Tierschutzverband und Naturschützern darin einig, daß die freilebenden Tiere besser vor wildernden Hunden geschützt werden müssen", unterstrich der Jägerpräsident. Streunende Hunde vertrieben auch Bodenbrüter wie Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, Wildente und Wachtel von ihren Nestern. Möller: "Deren Eier und Junge werden dann ein leichtes Opfer von Krähen und Elstern".

Weil sich noch allzu viele Hundehalter trotz gutgemeinter Appelle der Jäger uneinsichtig zeigten, müßten diese landesweit verpflichtet werden, ihre Vierbeiner in der Zeit vom 1. März bis 15. Juni in Wald und Feld anzuleinen. Der Jäger- Chef wies zugleich auf die "Gefahrenabwehr-Verordnung über das Halten von Hunden" hin, die 1997 in Hessen in Kraft getreten ist. Danach werden Hunde, die andere Tiere hetzen oder Menschen angreifen, grundsätzlich als gefährlich eingestuft. Diese Hunde dürften außerhalb des eingefriedeten Besitztums nur angeleint und in besonderen Fällen nur noch mit Maulkorb ausgeführt werden. Außerdem schreibt diese Verordnung nach Möllers Angaben vor, daß auch alle übrigen Hunde am Halsband Namen, Anschrift und Telefonnummer des Besitzers tragen müssen, wenn sie sich im Freien bewegen.

Verstöße gegen diese Verordnung können laut LJV-Präsident mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Mark geahndet werden. Ferner müssten die Halter von wildernden Hunden damit rechnen, daß die Jäger für getötetes Wild Schadensersatz verlangten. Aber auch Autofahrer könnten hohe Regreßansprüche stellen, wenn ihnen hetzende Hunde Wild vor das Kraftfahrzeug getrieben und dadurch einen Unfall heraufbeschworen hätten. "Schließlich haben die Jäger auch die gesetzliche Pflicht, das Wild vor den Nachstellungen der Hunde zu schützen", merkte Möller an. Deshalb hätten sie auch das Recht, wildernde Hunde zu töten, sofern diese nicht auf andere Weise vom Hetzen des Wildes abgehalten werden könnten.

Dr. Klaus Roether

 

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