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53. Verbandsschweißprüfung des LJV Hessen 7. Verbandsfährtenschuhprüfung des LJV Hessen am 9. Oktober 2010 auf dem Hoherodskopf/Vogelsberg
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Formblatt Nennung zur Verbands-Prüfung - Formblatt 1 53.
Verbandsschweißprüfung des LJV Hessen Prüfungsleiter: Bernhard Keil, Grünberg Bedingungen: Riemenarbeit am mindestens 6 m langen, in ganzer Länge abgedockten, gerechten Schweißriemen und gerechter Schweißhalsung oder –geschirr, auf künstlicher Schweißfährte nicht unter 1.000 m lang, getupft mit etwa ¼ l Rotwildschweiß, 3 Haken, 2 Wundbetten. Eine zusätzliche Warnhalsung ist zulässig. Im übrigen gilt die VSwPO vom 01.01.1989 i.d.F. vom 23.03.1994 des JGHV, geändert durch Verbandstagsbeschluss vom 20.03.1999 und vom 20.03.2005
7. Verbandsfährtenschuhprüfung des LJV Hessen Georg Henning – Gedächtnisprüfung Prüfungsleiter: Klaus Hildebrand, Wölfersheim Bedingungen: Riemenarbeit am mindestens 6 m langen, in ganzer Länge abgedockten, gerechten Schweißriemen und gerechter Schweißhalsung oder -geschirr, auf künstlicher Fährte nicht unter 1.000 m lang, die unter Verwendung von höchstens 0,1 l Schwarzwildschweiß mit Fährtenschuhen gelegt ist. 3 Haken, 4 Tropfbetten. Eine zusätzliche Warnhalsung ist zulässig. Im übrigen gilt die VFSPO vom 23.03.2003.
Zulassungsbedingungen zur 53. VSwP und zur 7. VFSP des LJV Hessen: Zugelassen sind Hunde aller Jagdhunderassen, sofern sie im Zuchtbuch eines vom JGHV anerkannten Zuchtvereins eingetragen sind. Der Hund muss am Prüfungstag mindestens 24 Monate alt sein und
Der Eigentümer eines gemeldeten Hundes muss Mitglied eines dem JGHV angeschlossenen Vereins sein. Der Führer muss im Besitz eines eigenen gültigen Jagdscheines sein. Krankheitsverdächtige Hunde und heiße Hündinnen sind vor der Prüfung dem Prüfungsleiter zu melden. Nenngeld: 65,00 €, Nenngeld = Reuegeld. Ausgefüllte, maschinengeschriebene, Nennungsformulare sind in doppelter Ausfertigung mit Ablichtung der Ahnentafel spätestens bis zum Meldeschluss, dem 03.09.2010 dem LJV Hessen, Postfach 1605, 61216 Bad Nauheim oder an info@ljv-hessen.de einzureichen. Es sind anzugeben:
Unvollständig ausgefüllte Nennungsformulare und Meldungen sind ungültig. Das Nenngeld ist sofort auf das Konto des LJV Hessen, Konto-Nr. 270 543 74, BLZ: 518 500 79, Sparkasse Oberhessen, zu überweisen. Die jeweiligen tierseuchenrechtlichen Bestimmungen (insbes. wirksame Tollwutschutzimpfung) sind einzuhalten. Der gültige Impfpass (mit Eintrag der Wirksamkeitsdauer) ist zusammen mit der Original-Ahnentafel der Suchenleitung unaufgefordert bei Prüfungsbeginn vorzulegen. Über die Annahme entscheidet die Suchenleitung, wobei wenn möglich, der Zeitpunkt des Einganges der Nennung berücksichtigt wird. Es wird erwartet, dass nur gut vorbereitete und möglichst in Hochwildrevieren mit Verleitungsfährten eingearbeitete Hunde gemeldet werden. |
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