Dokumentation zur Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden

hinter der lebenden Ente in Hessen

 

1991

-  Antrag der Landtagsfraktionen von SPD und Grünen die Ausbildung und Prüfung hinter der lebenden Ente zu verbieten.

-  Jagdkynologische AG Hessen und LJV Hessen verfassen eine Resolution an alle Landtagsabgeordneten.

-  Sachverständigenanhörung im Landtag. Jagdkyn. AG und LJV werden dabei von Hanfried Uhl, Vorsitzender der Jagdkyn. AG,  vertreten.

-  Ergebnis war Erlass der Ministerin Iris Blaul (Grüne) mit Verbot der Arbeit hinter der lebenden Ente.

 

1992

-  Jagdkyn. AG spricht sich für eine gerichtliche Klärung aus.

-  JGHV beschließt „Notlösung lebende Ente“ für die Länder in denen ein Verbot besteht (d.h. ohne lebende Ente mit Vermerk)

 

1993

-  Erlass der Ministerin Iris Blaul (Grüne) mit Verbot der Arbeit in Schliefenanlagen mit lebenden Füchsen.

-  OLG Celle stellt fest, dass Ausbildung und Prüfung hinter der lebenden Ente tierschutzgerecht ist.

-  Haltung der Hess. Landesregierung unverändert – Verbot gilt weiter.

 

1994

-  Georg Schanz, Vorsitzender der Jagdkyn. AG, fordert Ministerin auf, ihre Rechtsauffassung zu überdenken, da sich zeige, dass ohne „lebende Ente“ geprüfte Jagdhunde nicht den Anforderungen in der Praxis genügten und in anderen Bundesländern Urteile die Prüfung hinter der lebenden Ente als tierschutzkonform erklärt haben.

-  Ministerin Iris Blaul teilt daraufhin mit, dass sie die Arbeit hinter der lebenden Ente nach wie vor für tierschutzwidrig halte und sie die Ausführungen der Gerichte nicht überzeugten.

-  Jagdkyn. AG spricht sich daraufhin erneut für eine gerichtliche Klärung aus.

 

1995

-  SPD, CDU und FDP sagen vor der Landtagswahl zu, das Verbot der Ausbildung und Prüfung „hinter der lebenden Ente“ und in Schliefanlagen mit lebenden Füchsen im Falle ihrer Wahl aufzuheben. Die Grünen sprechen sich gegen eine Aufhebung aus.

-  Nachdem mehrere geplante Gespräche mit der jetzt zuständigen Ministerin Barbara Stolterfoth (SPD) nicht zustande gekommen sind, fordert der LJV Hessen diese schriftlich auf, zum Verbot der Arbeit hinter der lebenden Ente und zum Verbot der Schliefenarbeit mit lebenden Füchsen endlich Stellung zu nehmen.

-  Ministerin Stolterfoth (SPD) antwortet, dass die angesprochenen Themenkreise schwierig und komplex seien und sie um etwas Geduld bitte.

 

1996

-  In einem Gespräch mit dem Vorstand des LJV und der Jagdkyn. AG lehnt Ministerin Stolterfoth die Aufhebung des Erlasses zum Verbot der Arbeit hinter der lebenden Ente ab.

-  Auf Beschluss der Jagdkyn. AG klagt der VDD Grp. Hessen mit Unterstützung des LJV Hessen gegen das Verbot der Prüfung hinter der lebenden Ente bei einer Verbandsprüfung.

-  Die Klage gegen den „Sofortvollzug“ vor dem Verwaltungsgericht Gießen ist erfolgreich.

-  Auf Beschwerde des Landes Hessen setzt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel mit ausführlicher Begründung den „Sofortvollzug“ wieder in Kraft, da ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliege.

-  Daraufhin verzichtet der VDD Hessen im Einvernehmen mit dem LJV Hessen auf eine „Fortsetzungsfeststellungsklage“, da dieser nach den Ausführungen des VGH Kassel wenig Aussicht auf Erfolg eingeräumt wurde.

 

1998

-  Das OVG Münster entscheidet, dass die Arbeit hinter der lebenden Ente unter bestimmten Voraussetzungen nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

-  Der LJV Nordrhein-Westfalen trifft daraufhin eine entsprechende Vereinbarung zur Ausbildung und Prüfung hinter der lebenden Ente mit dem zuständigen Ministerium.

-  Der LJV Hessen regt an, eine ähnliche Vereinbarung auch in Hessen anzustreben.

 

1999

-  Unter Leitung von LJV-Vorstandsmitglied Hans Schindl findet eine Podiumsdiskussion zur lebenden Ente statt. Dabei sagt der jagdpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Walter Arnold, zu, dass er sich bei dem für den Tierschutz zuständigen Sozialministerium für die Wiederzulassung der Ausbildung und Prüfung hinter der lebenden Ente einsetzen werde.

-  Mit der neuen Landesregierung aus CDU und FDP führt der LJV Hessen darüber hinaus Gespräche u.a. zur „lebenden Ente“, ohne jedoch konkrete Ergebnisse zu erzielen.

 

2000

-  Mit den jagdpolitischen Sprechern der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Walter Arnold, und der FDP-Landtagsfraktion, Heinrich Heidel, erarbeitet der LJV Hessen ein umfangreiches Diskussionspapier mit der neueren Rechtssprechung zur Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden hinter der lebenden Ente und in Schliefanlagen.

-  Eine entsprechen Änderung der JEPO wird vom LJV Hessen geplant.

 

2001

Vom LJV Hessen wird nach Anhörung der Jagdvereine und der Jagdkyn. AG der Obersten Jagdbehörde ein Entwurf zur entsprechenden Änderung der JEPO zur Genehmigung vorgelegt.

 

2002

-  Der Entwurf der JEPO mit dem Prüfungsfach „lebende Ente“ wird in einem Gespräch mit Vertretern der Obersten Jagdbehörde und des Sozialministeriums (Tierschutz) diskutiert. Die Vertreter der Ministerien teilen dabei den Vertretern des LJV Hessen und der Jagdkyn. AG mit, dass nach ihrer Auffassung die Prüfung hinter der lebenden Ente aufgrund des Beschlusses des VGH Kassel nicht genehmigungsfähig sei.

-  Die Landestierschutzbeauftragte, Dr. Madeleine Martin, bekräftigte ihre Auffassung bei der Jahreshauptversammlung der Jagdkyn. AG, dass die Arbeit hinter der „lebenden Ente“ nicht genehmigungsfähig sei. Sie schlägt stattdessen vor, die Hunde bei der praktischen Jagdausübung entsprechend zu prüfen.

-  Die Vertreter der Zucht- und Prüfungsverein lehnen eine Änderung der JEPO ohne das Fach „Stöbern hinter lebenden Enten“ mit knapper Mehrheit (13 zu 11 Stimmen) ab.

-  Der VGH Kassel erkennt die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden am lebenden Fuchs in Kunstbauen des DJT als tierschutzkonform an.

 

2003

-  Ein Gespräch der Vorstände des LJV Hessen und der Jagdkyn. AG mit Minister Dietzel über ein neues Papier zur Zulassung der „lebenden Ente“ fand bei den dabei anwesenden Vertretern des Ministeriums keine uneingeschränkte Zustimmung. Dabei wurde vereinbart, dass das Ministerium vor einer Entscheidung des Ministers ein neues entsprechendes Gutachten der Wild-Forschungsstelle in Baden-Württemberg einholt. Ein solches Gutachten ist vom Ministerium allerdings anschließend nie in Auftrag gegeben worden.

 

2004

-  Es fand erneut ein Gespräch der Vorstände des LJV Hessen und der Jagdkyn. AG mit Minister Dietzel statt, in dem dieser Verständnis für die Argumente des LJV und der Jagdkyn. AG zeigt. Den entscheidenden rechtlichen Hemmschuh sah der Minister jedoch in dem Beschluss des VGH Kassel.

-  Die Vertreter der Zucht- und Prüfungsvereine sprachen sich in der Jahreshauptversammlung der Jagdkyn. AG erneut für die Einführung eines Prüfungsfaches der Arbeit hinter der lebenden Ente in der JEPO aus. Dabei sollte eine Lösung wie in Nordrhein-Westfalen angestrebt werden.

 

2005

-  In einer Presseinformation teilte das Ministerium mit, dass die vom LJV Hessen vorgeschlagene Erweiterung der JEPO um das Prüfungsfach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ nach Ansicht des amtlichen Tierschutzes in Hessen nicht genehmigungsfähig sei.

-  Die Vorstände der Jagdkyn. AG und des LJV Hessen haben danach in Abstimmung mit dem Präsidenten des JGHV dem Ministerium eine Lösung vorgeschlagen, wonach bei der Prüfung hinter der lebenden Ente „flugfähige“ Enten eingesetzt werden sollen, um den Vorgaben des VGH Kassel gerecht zu werden.

 

2006

-  In einem Gespräch mit der Obersten Jagdbehörde wurde von den Vorständen der Jagdkyn. AG und des LJV Hessen die Verwendung flugfähiger Enten erläutert und die Auffassung vertreten, dass damit den Vorgaben des VGH Kassel Rechnung getragen werde. Dies hat dabei auch die Oberste Jagdbehörde ähnlich gesehen.

-  Die jetzt im Ministerium für den Tierschutz zuständige Veterinärabteilung hielt jedoch auch die Verwendung flugfähiger Enten für tierschutzwidrig.

-  Um zu einer Lösung zu kommen, sagte der Staatssekretär im Ministerium, Karl-Wilfried Seif, auf Vorschlag des LJV Hessen beim Landesjägertag zu, in einem Rechtsgutachten zu klären, ob die Verwendung flugfähiger Enten den Vorgaben des VGH Kassel entspreche.

 

2007

-  In der Folge konnte kein unabhängiger Gutachter gefunden werden, der von beiden Seiten akzeptiert wurde.

 

2008

Da in absehbarer Zeit nach Auffassung der Vorstände der Jagdkyn. AG und des LJV Hessen bzgl. der „lebenden Ente“ keine Lösung gefunden werden könne, aber die JEPO wegen der zunehmenden Schwierigkeiten bei der Zulassung von Hunden zur JEP und der Anerkennung zur Brauchbarkeit dringend einer Änderung bedarf, wurde von diesen der Jahreshauptversammlung der Jagdkyn. AG im Februar 2008 der Entwurf einer JEPO ohne lebende Ente zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Mehrheit der Delegierten hielt jedoch die Prüfung hinter der lebenden Ente für unverzichtbar.

-  Am 03.03.2008 wurde daher Staatssekretär Karl-Winfried Seif ein Entwurf einer JEPO mit dem Prüfungsfach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ zur Genehmigung vorgelegt.

-  Am 16.05.2008 teilte daraufhin Staatssekretär Karl-Winfried Seif mit, dass aufgrund des Beschlusses des VGH Kassel die vom LJV vorgesehene Regelung zur Wasserarbeit mit lebenden Enten zurzeit nicht durchsetzbar sei und sich die Oberste Jagdbehörde wegen weiterer inhaltlicher und auch redaktioneller Änderungsnotwendigkeiten mit dem LJV in Verbindung setzen werde.

-  Mit Schreiben vom 15.05.2008 hatte Präsident Möller darüber hinaus Minister Dietzel mitgeteilt, dass in Schleswig-Holstein, bei ähnlicher Rechtslage wie in Hessen, die Wasserarbeit auf der Duftspur flugfähiger Stockenten wieder erlaubt sei. Dem Schreiben fügte Präsident Möller als Diskussionsgrundlage eine Ausarbeitung des KlM Verbandes Hessen vom 05.05.2008 bei und bat erneut um ein Gespräch.

-  Am 11.06.2008 wurde der Vorstand der Jagdkyn. AG über die neueste Sach- und Rechtslage in einem Gespräch unterrichtet.

-  Am 11.08.2008 hat ein Gespräch des LJV Hessen und der JKA mit der Obersten Jagdbehörde stattgefunden. Als Ergebnis dieses Gespräches wurde am 04.09.2008 ein Entwurf einer BPO-Hessen mit flugfähiger „lebender Ente“ vereinbart, wobei diese im Rahmen der Prüfung auch erlegt werden sollte.

-  Am 28.09.2008 wurde der LJV Hessen mündlich von der Obersten Jagdbehörde darüber unterrichtet, dass die für den Tierschutz im Ministerium zuständige Veterinärabteilung nach wie vor die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden auf der Schwimmspur mit lebenden Enten ablehnt.

-  Am 28.10.2008 genehmigte Staatssekretär Seif dann eine BPO-Hessen mit einer Regelung zur Wasserarbeit auf der Schwimmspur von Stockenten im deckungsreichen Gewässer, wobei nur flugfähige Enten verwendet werden, diese aber nicht vor dem Hund erlegt werden dürfen. Alternativ kann die Brauchbarkeit zur Wasserarbeit auch im Rahmen der Jagdausübung erworben werden.

 

Neben den aufgeführten Aktivitäten wurde darüber hinaus vom LJV Hessen mit dem Ministerium ein umfangreicher Schriftverkehr und zahlreiche Gespräche z.T. auch am Rande anderer Veranstaltungen oder telefonisch geführt.

 

Anzumerken ist, dass parallel zu den Gesprächen mit der Obersten Jagdbehörde der Vorsitzende des KlM-Hessen, Ernst-Heinrich Stock, im Auftrag des Kynologischen Stammtisches in Lich-Eberstadt ohne Einbindung des LJV im Ministerium Gespräche geführt hat, wobei die Erlegung der Ente bei der Prüfung zur Wasserarbeit als fachlich und rechtlich bedenklich eingestuft wurde.

 

Über sämtliche oben aufgeführten Aktivitäten wurde jeweils im Hessenjäger ausführlich berichtet und diese in den veröffentlichten LJV-Jahresberichten nochmals zusammengefasst. Bei allen Aktivitäten war der Vorstand der Jagdkyn. AG beteiligt bzw. wurde vom LJV schriftlich oder in gemeinsamen Sitzungen unterrichtet.

 

Bad Nauheim, den 07.11.2008

 

LJV Hessen

 

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