5/2004 

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV)Jagd

Von Revierjäger Frank Lemke,
LJV-Lehrrevier Kranichstein

 

Þ      § 7  Hochsitze

 

Jedes Jahr im Frühling ist es wieder so weit:

Die jagdbetrieblichen Einrichtungen müssen kontrolliert und durchgesehen werden. In den UVV Jagd steht unter § 7 was aus Sicht des Gesetzgebers zu beachten ist:

(1) Der Unternehmer muß sicherstellen, daß Hochsitze, ihre Zugänge sowie Stege fachgerecht errichtet und mit Einrichtungen gegen das Abstürzen von Personen gesichert sind, bei ortsveränderlichen Hochsitzen die Standsicherheit gewährleistet ist, Hochsitze vor jeder Benutzung, mindestens jedoch einmal jährlich, geprüft werden, nicht mehr benötigte Einrichtungen abgebaut werden.
(2) Aufgenagelte Sprossen sind nur an geneigt stehenden Leitern zulässig. Sie sind mit den Leiterholmen fest zu verbinden und auf diesen nach
unten hin abzustützen.

Es sollte für jeden Revierinhaber und Jagdaufseher eine Selbstverständlichkeit sein, alle erhöhten Ansitzeinrichtungen wie Leitern, Hochsitze und Kanzeln im Revier mindestens einmal im Jahr auf Sicherheitsmängel zu kontrollieren. Wohl demjenigen, der die jagdruhigen Monate genutzt hat und bereits mit der Arbeit fertig ist. Für alle anderen gilt, spätestens jetzt, zum Aufgang der Bockjagd und nach den naßkalten Wintermonaten mit der Arbeit zu beginnen.

Besonders zu beachten ist der Erhaltungszustand aller tragenden Bauteile. Gerade an Nagel- oder Schraubverbindungen, an allen Holzbauteilen in Bodennähe und an schlecht belüftetem Holz wie zum Beisp. im Kanzelinnenraum (undichtes Dach oder Feuchtigkeit unterm Teppichboden ect.) oder in Bäumen und Sträuchern eingebaute Hochsitze setzt der Fäulnisprozeß sehr schnell ein.

Morsches Holz muß selbst bei zunächst geringen Schäden sofort ausgetauscht werden. Denn nur wenn Schwachstellen rechtzeitig, bevor sie gänzlich verschlissen sind, fachgerecht repariert werden, ist eine sichere Nutzung der Reviereinrichtung möglich und der Hochsitz wird außerdem vor weiterem Verfall bewahrt.

Um eine schadhafte Strebe oder Leitersprosse so zu entfernen, daß den übrigen Hölzern kein Schaden mit dem Nageleisen oder dem Zimmermannshammer zugefügt wird, werden am besten die Nagelverbindungen mit einer Eisensäge durchgesägt. So läßt sich das kaputte Holz mühelos entnehmen ohne weiteren Schaden anzurichten.

Bei der Reparatur von Leitern aller Art, sollte niemals auf das Einziehen eines Mittelholms verzichtet werden. Der Mittelholm entlastet die Seitenholme und sorgt so für mehr Stabilität und Sicherheit. Wer den mittleren Holm nicht ohnehin gleich beim Bau der Leiter einzieht, kann dies jetzt, ohne großen Aufwand nachholen.

Ist das Holz der Reviereinrichtung in Ordnung und weist keine Schäden auf, müssen lediglich alle Schraub- und Nagelverbindungen, die sich in dem arbeitenden Holz gelöst haben könnten, nachgezogen bzw. mit ein paar Schlägen auf den Nagelkopf erneut befestigt werden. Wo das Holz an den Verbindungen leichte Risse aufweist oder die Verbindung nicht mehr ausreichend stabil erscheint, kann auch ein zusätzlicher Nagel eingeschlagen werden.

Zum Schluß der Kontrolle werden noch vorhandene Fenster und Türen auf Gängigkeit überprüft und ggf. nachgearbeitet. Auch ein vorhandenes Dach sollte in jedem Fall dicht sein und bei Bedarf repariert werden. Wer seine Kanzeln mit einem Podest als Einstieg versehen hat, sollte diese unbedingt mit feinmaschigem Draht benageln, so wird die Rutschgefahr auf nassem oder mit Grünspan überzogenem Holzboden um ein Vielfaches verringert.

Wichtig ist noch, daß über die Kontrollen und die ausgeführten Arbeiten ein stichpunktartiges Protokoll angefertigt wird. So läßt sich im Falle eines Falles nachweisen, wann und von wem kontrolliert wurde und welche Arbeiten ausgeführt worden sind.

Jetzt können wieder alle Hochsitze mit ruhigem Gewissen besetzt werden und kein Unfall kann so schnell die angenehmen Seiten der Ansitzjagd trüben.

PRÄSENTATION (Beispiele)

 

 

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