Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Einführungserlass zum Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes 2010

Am 1. März dieses Jahres wird das Bundesnaturschutzgesetz 2010 (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBI. L S .2542) in Kraft treten. Bei dem Gesetz, das auf der neuen konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Abs.1 Nr. 29 GG beruht, handelt es sich um eine Vollregelung. Anders als unter dem BNatSchG 2002 sind die Abschnitte 1 bis 4 des Gesetzes, die im Hessischen Naturschutzgesetz (HENatG) vom 6. Dezember 2006 (GVBI. I S. 619) umgesetzt sind, unmittelbar anwendbar.

Weitere Hinweise sind zu finden auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, unter der Rubrik "Naturschutz/Forsten", -> Rechtsvorschriften.

 

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Einführungserlass zum Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes 2010

 

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