Beihilfefähigkeit von Bejagungsschneisen in Frage gestellt

– DJV, DBV und BAGJE fordern Aufklärung von Bundesministerin Aigner

Die zuständige Bund-Länder Arbeitsgruppe hat es abgelehnt, Bejagungsschneisen als Teil der Maisfläche für alle flächenbezogenen Beihilfen (Betriebsprämie, gekoppelte Direktzahlungen, Ausgleichszulage und Agrarumweltmaßnahmen) anzuerkennen. Die Anlage dieser Sichtschneisen würde die Maisfläche unterbrechen und wäre somit einem eigenen Schlag zuzuordnen. Ob diese eigenen Flächen dann als förderfähig anerkannt werden können, hinge von der Größe dieser neu gebildeten Schläge ab, zumindest müsse jedoch ein Herausrechnen dieser Flächen erfolgen. Die Förderreferenten berufen sich bei ihrer Entscheidung auf die Antwort der EU- Kommission auf eine Anfrage im Europäischen Parlament.

In einem gemeinsamen Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner widersprechen DJV-Präsident Jochen Borchert, der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, Bernd Haase und der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Gerd Sonnleitner, dieser Auffassung: „Die Kommission vergleicht die Schussschneisen in ihrer Antwort fälschlicherweise mit Landschaftselementen (LE)’ und ‚Wegen’. Die Schneise wird aber als Sichtachse mitten im Feld oder am Rand des Feldes bereits bei der Aussaat mit einer anderen Frucht als auf der übrigen Fläche oder als Brache angelegt. Sie ist daher kein Weg und auch kein Landschaftselement.

In ihrer Antwort übersähe die Kommission auch, dass die Schussschneisen eine nicht zu unterschätzende Wirkung bei der Tierseuchenbekämpfung entfalten könnten. Denn jedes Mittel, das den Abschuss von Schwarzwild erhöhe, diene letztlich der Eindämmung des Risikos eines Seuchenausbruchs im Wildschweinebestand und damit auch bei den Hausschweinen. Auch gehe von den Schussschneisen eine positive Umweltwirkung aus. Die drei Verbände bitten die Bundesministerin nachdrücklich, sich dieser Thematik anzunehmen und bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass die Anlage von Bejagungsschneisen in einer Fläche sich nicht negativ auf die Beihilfefähigkeit auswirkt. „Wir benötigen dieses Instrument dringend, um die Schwarzwildbestände auf ein tragbares Maß zurückführen zu können. Sämtliche Appelle an unsere Mitglieder, vor Ort konstruktiv zusammenzuarbeiten, wären zwecklos, wenn dieses Problem nicht gelöst werden kann“, so Borchert, Haase und Sonnleitner weiter.

 

zu Aktuelles

zur Startseite