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Die
DBU-Naturerbe GmbH, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bundesstiftung
Umwelt (DBU) übernimmt von der Bundesrepublik Deutschland in neun
Bundesländern dauerhaft rund 46.000 Hektar Flächen. Ziel soll sein, in
allen 33 Liegenschaften die Biologische Vielfalt zu erhalten, weiter zu
fördern und sich künftig den natürlichen Regulationsmechanismen
weitgehend anzunähern, so die DBU.
Die vorliegenden „Grundsätze zum
Wildtiermanagement“ sehen eine vollständige Unterordnung aller
bisherigen jagdlichen Maßnahmen unter die Naturschutzziele vor. In einer
Stellungnahme kretisiert der DJV die DBU-Pläne und sieht das gesamte
bisherige jagdliche Wirken in Frage gestellt. Dies, obwohl ohne die
bisherige Art der Jagdausübung und die Bewirtschaftungsweise durch Land-
und Forstwirtschaft unter Einbindung des Umfeldes, der gegenwärtige
Naturlebensraum gar nicht entstanden wäre.
Aus Sicht des DJV und seiner Landesjagdverbände sind die hier
vorgesehenen „Grundsätze zum Wildtiermanagement“ abzulehnen, da der
Schwerpunkt vorrangig auf einer Wildbestandsreduzierung mit Unterordnung
unter waldbauliche Maßnahmen liegt und eine bisher geregelte
Jagdausübung nach den gesetzlichen Vorschriften auf diesen Flächen nicht
mehr in vollem Umfang ermöglicht wird. Die Jagd erhält zunehmend den
Charakter einer „Schädlingsbekämpfung“. Insbesondere die Interessen
der Naturnutzer in den Außen- oder Randbereichen der DBU-Flächen werden
aus DJV-Sicht nicht oder deutlich zu wenig gewichtet. Die Umsetzung der
Grundsätze in der vorliegenden Fassung fördert die weitere
Zerstückelung einheitlich zu bewirtschaftender Wildlebensräume,
erschwert die Arbeit in den Schalenwild-Hegegemeinschaften und steht im
Widerspruch zur jagdlichen Gesetzgebung in den betroffenen Bundesländern.
vollständige
Stellungnahme des DJV
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