DJV lehnt geplantes Wildtiermanagement auf DBU-Flächen ab

– Unterordnung jagdlicher Maßnahmen unter Naturschutzziele –

Die DBU-Naturerbe GmbH, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) übernimmt von der Bundesrepublik Deutschland in neun Bundesländern dauerhaft rund 46.000 Hektar Flächen. Ziel soll sein, in allen 33 Liegenschaften die Biologische Vielfalt zu erhalten, weiter zu fördern und sich künftig den natürlichen Regulationsmechanismen weitgehend anzunähern, so die DBU.

Die vorliegenden „Grundsätze zum Wildtiermanagement“ sehen eine vollständige Unterordnung aller bisherigen jagdlichen Maßnahmen unter die Naturschutzziele vor. In einer Stellungnahme kretisiert der DJV die DBU-Pläne und sieht das gesamte bisherige jagdliche Wirken in Frage gestellt. Dies, obwohl ohne die bisherige Art der Jagdausübung und die Bewirtschaftungsweise durch Land- und Forstwirtschaft unter Einbindung des Umfeldes, der gegenwärtige Naturlebensraum gar nicht entstanden wäre.

Aus Sicht des DJV und seiner Landesjagdverbände sind die hier vorgesehenen „Grundsätze zum Wildtiermanagement“ abzulehnen, da der Schwerpunkt vorrangig auf einer Wildbestandsreduzierung mit Unterordnung unter waldbauliche Maßnahmen liegt und eine bisher geregelte Jagdausübung nach den gesetzlichen Vorschriften auf diesen Flächen nicht mehr in vollem Umfang ermöglicht wird. Die Jagd erhält zunehmend den Charakter einer „Schädlingsbekämpfung“. Insbesondere die Interessen der Naturnutzer in den Außen- oder Randbereichen der DBU-Flächen werden aus DJV-Sicht nicht oder deutlich zu wenig gewichtet. Die Umsetzung der Grundsätze in der vorliegenden Fassung fördert die weitere Zerstückelung einheitlich zu bewirtschaftender Wildlebensräume, erschwert die Arbeit in den Schalenwild-Hegegemeinschaften und steht im Widerspruch zur jagdlichen Gesetzgebung in den betroffenen Bundesländern.

 

vollständige Stellungnahme des DJV

 

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