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Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Untersuchungen für Schwarzwild unter 20 kg in Hessen kostenfrei Ergänzende Erklärung des Umweltministeriums |
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Gemäß § 1 Abs. 2 Fleischhygienegesetz ist die Untersuchung u.a. von Schwarzwild, dessen Fleisch zum Genuss für Menschen verwendet werden soll, amtlich auf Trichinen zu untersuchen. Nach der Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz werden seit dem 09. Dezember 2009 für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild unter 20 Kilogramm Körpergewicht keine Gebühren mehr erhoben. Aufgrund mehrfacher Nachfrage ob es sich bei dieser Regelung um das Lebendgewicht oder das Aufbruchgewicht des Tieres handelt, stellt das Ministerium klar, dass es sich bei dem „Körpergewicht“ in diesem Zusammenhang konsequenterweise um das Gewicht des aufgebrochenen Stückes Wild handelt. Nur in diesem Zustand können die Probenentnahmen zur gesetzlich vorgeschriebenen Trichinenuntersuchung vorgenommen werden. Jede andere Regelung wäre unter den Bedingungen der Jagdpraxis wirklichkeitsfremd. Somit fallen alle Wildschweine, die
keine 20 kg auf die Waage bringen, unter die o.g. Regelung! Bis zu einem Gewicht von 20 kg im aufgebrochenen Zustand, kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei den erlegten Tieren überwiegend um die für die Seuchenverschleppung (Schweinepest) bedeutsamen Frischlinge handelt. |
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