Neuer Gruppenvertrag für Jagdhundeversicherung

Versicherungsbedingungen

Mit Wirkung vom 1. April 2010 haben wir über das Versicherungsbüro Rehberger bei HDI-Gerling einen Gruppenvertrag für eine Jagdhundeversicherung abgeschlossen. Das bedeutet, dass jedes Mitglied des Landesjagdverbandes Hessen die Möglichkeit hat, den Jagdhund gegen Unfall und Tod während des jagdlichen Einsatzes zu versichern.

Die Todesfallleistung beträgt bis zu 1.250,00 Euro. Für entstandene Tierarztkosten werden 750,00 Euro (max. das Doppelte pro Versicherungsjahr) erstattet.

Versichert werden Jagdhunde/Jagdgebrauchshunde im Alter von 6 Monaten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Der Beitrag wird jährlich per Bankeinzug von uns eingezogen und beträgt inklusive der zur Zeit gültigen Versicherungssteuer 59,98 Euro. Diese Prämie ist nur für Mitglieder unseres Landesjagdverbandes gültig. Eine Verpflichtung zum Abschluss weiterer Versicherungen, z.B. Jagdhaftpflichtversicherung, besteht nicht.
 

Weiterhin bieten wir unseren Mitgliedern eine Personen- Unfallversicherung während der Jagd an.
 

Hier die Eckdaten des Versicherungsschutzes:

  • Weltweiter Versicherungsschutz, auch als Jagdgast in anderen Ländern und bei revierübergreifendem Jagen als Nachsuchenführer

  • Erweiterter Versicherungsschutz bei Kraftanstrengungen (Verrenkungen von Gelenken, sowie Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln an Gliedmaßen oder Wirbelsäule, die z.B. beim Anheben und Tragen von schwerem Wild entstehen können)

  • Immunklausel (Schutz bei erstmaliger Infizierung mit einem Erreger der Infektionen durch Zeckenbiss, Maltafieber, Frühsommermeningitis, Malaria, Schlafkrankheit, TseTsekrankheit, Hasenpest, Typhus und Paratyphus. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn im Vorfeld eine Schutzimpfung durchgeführt wurde.

  • Versicherungsschutz gilt auch bei der Ausübung des Jagdschutz, des Abrichten und Führen von bis zu drei Hunden und bei allen Maßnahmen, die unmittelbar mit der Pflege des Jagdreviers stehen, z.B. Anlegen von Hochsitzen, Pirschgängen, Fütterungen, usw.

  • Die Versicherungssummen betragen:
    10.000 € bei unfallbedingtem Todesfall
    10.000 € maximal bei notwendigen kosmetischen Operationen
    10.000 € Erstattung bei notwendigen Bergungskosten
    50.000 € Grundinvaliditätsdeckung als Kapitalzahlung
    100.000 € Invaliditätszahlung bei Vollinvalidität von 100 %

  • Prämie im Jahr: 16,00 € inkl. der z.Zt. gültigen Versicherungssteuer

Weitere Infos sowie die  Beantragung des Versicherungsschutzes erfolgt über:
 

HDI-Gerling Büro, Klaus Rehberger, Oberdorf 18, 36341 Lauterbach, Telefon: 06638-919794, Fax: 06638-919795, Mail: klaus.rehberger@hdi-gerling.de

 

 

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