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Bundestagswahl
2009: „Forum Natur“ stellt Forderungen an Parteien –
Wie sind die Positionen beim Thema „Schutz und Nutzen unseres
Lebensraums“? – |
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Bonn,
25. August 2009 Gemeinsam
mit dem Aktionsbündnis „Forum Natur“ hat der Deutsche
Jagdschutz-Verband im Vorfeld der Bundestagswahl 12 Forderungen an die
einzelnen im Bundestag vertretenen Parteien versandt. Gefragt wurde nach
den Positionen der Parteien beim Thema „Schutz und Nutzen unseres
Lebensraums“. Die Stellungnahmen liegen nun vor und können auf der
Internetseite des Aktionsbündnisses unter www.forum-natur.de nachgelesen
werden. Konkret
zur Jagd fordert das Aktionsbündnis die Bewahrung des bestehenden
Jagdrechtssystems mit seiner Bindung an das Grundeigentum. So lauten die
einzelnen Stellungnahmen dazu: SPD:
Nach der Änderung des Grundgesetzes aufgrund der Ergebnisse der Föderalismuskommission
ist das Jagdrecht mit Ausnahme der Ausbildung Landesrecht. CDU:
Das Bundesjagdgesetz und das deutsche Jagdrecht haben sich bewährt. Die
Bindung der Jagd an Grund und Boden, wie sie seit dem Jahre 1848 besteht,
ist sinnvoll. Denn die Jagd ist eine Nutzung natürlicher Ressourcen, die
mit dem Grund und Boden zusammenhängt. CSU:
Das Bundesjagdgesetz und das deutsche Jagdrecht haben sich bewährt.
Deshalb ist es richtig, im Grundsatz daran festzuhalten und das Jagdrecht
nur dort, wo sich Notwendigkeiten ergeben, zeitgemäß weiterzuentwickeln.
Die Bindung der Jagd an Grund und Boden, wie sie seit dem Jahre 1848
besteht, ist sinnvoll. Denn die Jagd ist eine Nutzung natürlicher
Ressourcen, die mit dem Grund und Boden zusammenhängt. Die
Linke: Das Jagdrecht soll in
Deutschland an Grund und Boden gebunden bleiben. DIE LINKE setzt sich
dabei besonders für die Rechte der Kleineigentümerinnen und -eigentümer
ein. Grundsätzlich sollten in Deutschland durch die Eigentümerinnen und
Eigentümer mit der Verpachtung der Fläche auch die Jagdrechte an die
LandbewirtschafterInnen übertragen werden können. So können eine
regional verankerte Jagd zukünftig ermöglicht und Nutzungskonflikte (z. B.
Wildschäden) verringert werden. Es ist darüber hinaus abzusichern, dass
auch in Zukunft staatliches bzw. gesellschaftliches Eigentum an Wald- und
Naturflächen erhalten bleibt. Die Jagdmöglichkeit auch für Jägerinnen
und Jäger ohne Grundbesitz und Eigenjagd darf nicht allein vom Wohlwollen
privater Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer abhängen. Die mit großem
Druck betriebene Privatisierung staatlichen Eigentums durch die BVVG lehnt
die LINKE ebenso wie den verstärkten Verkauf landeseigener Flächen durch
die Bundesländer ab. FDP:
Das Bundesjagdgesetz gilt im internationalen Vergleich als vorbildlich,
weil es die Verantwortung für die jagdbaren Tierarten in die Hände der
Grundstückseigentümer und Jäger legt. Dies gewährleistet eine
pflegliche und nachhaltige Nutzung des Wildes und hält den staatlichen
Kontrollaufwand in engen Grenzen. Das Bundesjagdgesetz hat sich grundsätzlich
bewährt. Bundeseinheitliche Regelungen zum Erhalt des Reviersystems und
der obligatorischen Mitgliedschaft der Grundeigentümer in der
Jagdgenossenschaft sind zu erhalten. BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Für BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN erfüllt die Jagd wichtige Funktionen – wenn sie nach
Kriterien der Nachhaltigkeit, der Ökologie und des Tierschutzes ausgeführt
wird. Eine
ökologisch ausgerichtete, nachhaltige Jagd nutzt den Tierpopulationen und
dem Naturhaushalt – insbesondere dem Wald –, aber auch dem Menschen,
der im Wald Natur beobachten will und Erholung sucht. Sie trägt zur
Erhaltung vitaler standortheimischer wild lebender Arten bei und sichert
deren Lebensräume. Wir
halten eine Novellierung des seit 1976 unverändert bestehenden
Jagdrechtes unter Berücksichtigung einer naturnahen Waldbewirtschaftung
und unter Tierschutzaspekten für erforderlich. Dabei soll das Jagdrecht
unter grundsätzlicher Beibehaltung des Reviersystems weiterhin an Grund
und Boden gebunden bleiben. |
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