Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Untersuchung von Wildschweinen auf Schweinepest

Einführung eines maschinenlesbaren Probenbegleitscheins

 

Ende Januar 2009 wurde in Hessen aufgrund der erneuten Feststellung der Klassischen Schweinepest (KSP) bei Schwarzwild in Nordrhein-Westfalen und dem Auftreten von seropositiven Fällen von KSP bei Wildschweinen in Rheinland-Pfalz ein verstärktes Monitoringprogramm zur Erkennung der KSP bei Wildscheinen aufgelegt. Durch die sehr gute Beteiligung der hessischen Jägerschaft konnten seit Beginn des Untersuchungsprogramms bisher insgesamt 6116 Proben (Stand 09.09.2009) beim Landesbetrieb Hessisches Landeslabor eingeliefert und mit negativem Ergebnis untersucht werden. Durch die hohe Bereitschaft der Jägerschaft, sich durch intensive Bejagung und Probenbelieferung an diesem Programm zu beteiligen, wurde somit eine möglichst frühzeitige Erkennung evtl. vorhandener Infektionsherde von Klassischer Schweinpest in Hessen ermöglicht. Um dieses Frühwarnsystem weiter zu gewährleisten, wird das Überwachungsprogramm auch weiterhin bis zum Jahresende unverändert fortgeführt. Aufgrund der erhöhten Gefahr der Ausbreitung der KSP in den letzten Jahren, wurde durch einige Mitgliedsländer der EU (Frankreich, Belgien, Luxemburg und Niederlande) sowie verschiedene Bundesländer eine Datenbank zur Überwachung der Schweinepest bei Wildschweinen (Classical Swine Fever of wild boar data base) ins Leben gerufen. Diese Datenbank wird durch das Friedrich-Loeffler-Institut, Insel Riems betrieben und soll zukünftig auch mit hessischen Daten aus dem Monitorringprogramm beliefert werden. Mit der Übertragung der durch das Monitoringprogramm gesammelten Daten in eine ländergrenzenübergreifende Datenbank, wird die Früherkennungsmöglichkeit weiter gesteigert. Für die Übertragung der hessischen Daten, wurde ein neuer maschinenlesbarer Probenbegleitschein entwickelt. Die Herkunft der Proben wird in der Datenbank auf der Ebene der Gemeindegrenzen erfasst.

Neuerung beim Probenbegleitschein:

Was ist zu beachten:

Der maschinenlesbare Probenbegleitschein enthält erstmals  auch ein Feld zur Angabe der Gemeindekennziffer (GKZ). In diesem Feld soll die GKZ der dem erlegten/gefundenen Tier nächstgelegenen Gemeinde eingetragen werden. Anhand dieses für jede Gemeinde einmaligen Schlüssels kann die Herkunft der Probe in einem computergestützten Verfahren optisch dargestellt und für weitere Präventionsmaßnahmen verarbeitet werden. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass diese 8-stellige Nummer in jedem Probenbegleitschein eingetragen wird. Zur eindeutigen Identifizierung der Probe ist es ebenfalls notwendig, dass sowohl auf dem Behältnis der Probe als auch auf dem Probenbegleitschein eine unverwechselbare Probennummer aufgebracht wird. Diese mit einem Barcode versehene und selbstklebende Probennummer kann zusammen mit den Probenbegleitscheinen und ausführlichen Ausfüllhinweisen in ausreichender Menge bei jeder hessischen Veterinärbehörde bezogen werden. Kopierte Probenbegleitscheine dürfen zukünftig aufgrund der Nichtlesbarkeit nicht verwendet werden. Das jeweils zuständige Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist bei Problemen beim Ausfüllen der neuen Scheine gerne behilflich.

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