|
|
|
Hessisches
Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Untersuchung
von Wildschweinen auf Schweinepest Einführung
eines maschinenlesbaren Probenbegleitscheins |
|
Ende
Januar 2009 wurde in Hessen aufgrund der erneuten Feststellung der
Klassischen Schweinepest (KSP) bei Schwarzwild in Nordrhein-Westfalen und
dem Auftreten von seropositiven Fällen von KSP bei Wildschweinen in
Rheinland-Pfalz ein verstärktes Monitoringprogramm zur Erkennung der KSP
bei Wildscheinen aufgelegt. Durch die sehr gute Beteiligung der hessischen
Jägerschaft konnten seit Beginn des Untersuchungsprogramms bisher
insgesamt 6116 Proben (Stand 09.09.2009) beim Landesbetrieb Hessisches
Landeslabor eingeliefert und mit negativem Ergebnis untersucht werden.
Durch die hohe Bereitschaft der Jägerschaft, sich durch intensive
Bejagung und Probenbelieferung an diesem Programm zu beteiligen, wurde
somit eine möglichst frühzeitige Erkennung evtl. vorhandener
Infektionsherde von Klassischer Schweinpest in Hessen ermöglicht. Um
dieses Frühwarnsystem weiter zu gewährleisten, wird das
Überwachungsprogramm auch weiterhin bis zum Jahresende unverändert
fortgeführt. Aufgrund der erhöhten Gefahr der Ausbreitung der KSP in den
letzten Jahren, wurde durch einige Mitgliedsländer der EU (Frankreich,
Belgien, Luxemburg und Niederlande) sowie verschiedene Bundesländer eine
Datenbank zur Überwachung der Schweinepest bei Wildschweinen (Classical Swine Fever
of wild boar data base) ins Leben gerufen. Diese Datenbank wird durch das
Friedrich-Loeffler-Institut, Insel Riems betrieben und soll zukünftig
auch mit hessischen Daten aus dem Monitorringprogramm beliefert werden.
Mit der Übertragung der durch das Monitoringprogramm gesammelten Daten in
eine ländergrenzenübergreifende Datenbank, wird die
Früherkennungsmöglichkeit weiter gesteigert. Für die Übertragung der
hessischen Daten, wurde ein neuer maschinenlesbarer Probenbegleitschein
entwickelt. Die Herkunft der Proben wird in der Datenbank auf der Ebene
der Gemeindegrenzen erfasst. Neuerung
beim Probenbegleitschein: Was
ist zu beachten: Der
maschinenlesbare Probenbegleitschein enthält erstmals auch
ein Feld zur Angabe der Gemeindekennziffer (GKZ). In diesem Feld soll die
GKZ der dem erlegten/gefundenen Tier nächstgelegenen Gemeinde eingetragen
werden. Anhand dieses für jede Gemeinde einmaligen Schlüssels kann die
Herkunft der Probe in einem computergestützten Verfahren optisch
dargestellt und für weitere Präventionsmaßnahmen verarbeitet werden. Es
ist daher unbedingt erforderlich, dass diese 8-stellige Nummer in jedem
Probenbegleitschein eingetragen wird. Zur eindeutigen Identifizierung der
Probe ist es ebenfalls notwendig, dass sowohl auf dem Behältnis der Probe
als auch auf dem Probenbegleitschein eine unverwechselbare Probennummer
aufgebracht wird. Diese mit einem Barcode versehene und selbstklebende
Probennummer kann zusammen mit den Probenbegleitscheinen und
ausführlichen Ausfüllhinweisen in ausreichender Menge bei jeder
hessischen Veterinärbehörde bezogen werden. Kopierte
Probenbegleitscheine dürfen zukünftig aufgrund der Nichtlesbarkeit nicht
verwendet werden. Das jeweils zuständige Amt für Veterinärwesen und
Verbraucherschutz ist bei Problemen beim Ausfüllen der neuen Scheine
gerne behilflich.
|
| zur Startseite |