Das „Wildfleischgütesiegel“ - ein starkes Argument für den Absatz von hessischen Wildprodukten

Immer mehr hessische Jäger, Förster und Wildvermarkter wie Metzger, Wildhandel und Gastronomie schließen sich der Qualitätsmarke „Geprüfte Qualität - Wild aus Hessen“ an, die auf Initiative des Landesjagdverbandes Hessen speziell für Wildfleisch erarbeitet wurde, das von Wild aus der hessischen Wildbahn stammt.

Diese Qualitätsmarke kann von den Teilnehmern auch regional verwendet werden: zum Beispiel für „Geprüfte Qualität - Taunus“ oder „Knüll“, „Reinhardswald“, „Rhön“ usw.

Die EU-Kommission hat dieses in ihren Mitgliedstaaten bisher einzigartige „Gütesiegel“ unter bestimmten Auflagen genehmigt. So müssen die Forderungen des Tierschutzes und der Fleischhygiene und -qualität erfüllt und die Herkunft des erlegten Wildes nachgewiesen werden. Herkunft und Fleischqualität werden von den Teilnehmern der Qualitätsmarke schriftlich dokumentiert und diese Aufzeichnungen bei einer jährlichen Kontrolle vorgezeigt.

Die Hygienevorschriften der Qualitätsmarke entsprechen weitgehend den ohnehin geltenden EU-Fleischhygiene-Vorschriften.  Die Herkunft des Wildes aus einem bestimmten Revier wird durch eine handelsübliche Wildmarke - ähnlich dem früheren Wildursprungszeichen - und durch einen Begleit- oder Lieferschein nachgewiesen.

Insbesondere durch die Messung des pH-Wertes eines jeden erlegten Stückes Wild wird dessen besondere Fleischqualität nachgewiesen.

Die Vorteile der Qualitätsmarke für Wild aus Hessen liegen auf der Hand: 

• Der ständig von neuen Lebensmittelskandalen verunsicherte Verbraucher kann sicher sein, dass er geprüfte Qualität und einen Herkunftsnachweis erhält. Dies wird durchgängig dokumentiert und von neutraler Stelle überprüft. Freilebendes Wild aus heimischen Revieren wird weder mit Medikamenten behandelt noch unter großem Stress zum Schlachthof verbracht oder als Wildbret - mit hohen Kosten auch für die Umwelt - tiefgefroren um die halbe Welt transportiert.

 • Das Land Hessen fördert die Vermarktung unter der Qualitätsmarke „Wildfleisch aus der freien Wildbahn“.

 • Gemeinschaftliche Werbemaßnahmen können mit bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert werden.

 • Aus- und Weiterbildung, Beratung und Teilnahme an Messen und Ausstellungen können  ebenfalls  bezuschusst werden.

 • Die jährliche Kontrolle des Wildbretvermarkters durch ein neutrales Institut kostet derzeit zirka  140 Euro. Die EU übernimmt bis zu 60 Prozent dieser Kosten.

 • Die Marketinggesellschaft „Gutes aus Hessen“ unterstützt die Vermarktung der Wildprodukte intensiv und nachhaltig.

 • Die Urkunde für neue Teilnehmer der Qualitätsmarke überreicht öffentlichkeitswirksam in Anwesenheit der Presse ein Vertreter des hessischen Umweltministeriums.

• Die Marketinggesellschaft organisiert für die Teilnehmer der Qualitätsmarke Werbestände und bietet diese zu günstigen Konditionen an.

 • Die Marketinggesellschaft schaltet Anzeigen für „Geprüfte Qualität - Wildfleisch aus Hessen“ und informiert Presse, Rundfunk und Fernsehen kontinuierlich über die Vorzüge dieser Qualitätsmarke. Zugleich unterstützt der LJV Hessen diese Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit Pressekonferenzen, Pressemitteilungen und weiteren Aktionen.

• Als Werbemittel hat die Marketinggesellschaft zudem ein spezielles Faltblatt und ein Plakat für „Wildfleisch aus Hessen“ entwickelt. Ferner stellt sie Fahnen, Aufkleber, Plakate, Handzettel, Werbeständer und Tragetaschen  günstig zur Verfügung. In ihrer Kundenzeitschrift „Schlemmer-Journal“ hebt die Marketinggesellschaft die Vorzüge der heimischen Wildprodukte hervor.

• Nicht zuletzt akquiriert die Marketinggesellschaft Wildhändler, Fleischereien, Lebensmittelmärkte usw., die Qualitätswildbret von hessischen Jägern ankaufen.

Wer sollte an der Qualitätsmarke „Wildfleisch aus Hessen“ teilnehmen? 

1.   Jagdreviere, die größere Stückzahlen an Wild selbst vermarkten. Mehrere Reviere, die sich zusammenschließen und gemeinsam Wildprodukte vermarkten. Hegegemeinschaften und Jagdvereine, in denen Mitglieder Wild vermarkten. Als erste jagdliche Organisation vermarktet bereits die Jägervereinigung Usingen Wildbret mit dem „Gütesiegel“.

2.   Fleischereien, Lebensmittelmärkte, Beschicker von Wochenmärkten, Wildhändler. Es liegt vor allem auch an den Jägern beziehungsweise ihren Organisationen selbst, potenzielle Teilnehmer der Qualitätsmarke auf deren Vorzüge hinzuweisen und für die Teilnahme am „Gütesiegel“ zu gewinnen.

3.   Gaststätten und Restaurants, die Wildbret der Qualitätsmarke für ihre Wildgerichte verwenden, dürfen dafür mit dem „Gütesiegel“ werben.

4.   Der einzelne Jäger, der lediglich als „Erzeuger“ sein Wild direkt an Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe der Qualitätsmarke liefert (Wildhändler, Fleischereien, Lebensmittelmärkte, Wochenmarktbeschicker etc.). Wenn ein Jäger das Wild nicht selbst zerwirkt und vermarktet, muss er lediglich eine „Erzeugererklärung“ unterschreiben und damit bestätigen, dass er bis zur Anlieferung der Stücke die Wildbrethygienevorschriften einhält und den Ursprung des Wildes durch eine Wildmarke und den Lieferschein/Begleitschein nachweist. Eine gebührenpflichtige jährliche Überprüfung fällt hier nicht an.

Die Qualitätsmarke bildet ein starkes Werbeargument für den Absatz des heimischen Wildbrets. Damit heben  sich heimische Wildprodukte beim Verbraucher ganz deutlich und sehr positiv von Billigimporten ab.

Interessenten wenden sich bitte an Marketinggesellschaft GUTES AUS HESSEN GmbH,  Homburger Str. 9,  61169 Friedberg, Tel.: 0 60 31 / 73 23 5, Fax: 0 60 31 / 73 23 79 , E-Mail: info@gutes-aus-hessen.de und an den Landesjagdverband.

Hier erhalten Teilnehmer der Qualitätsmarke auch günstige  Bezugsquellen für pH-Messgeräte und nummerierte Wildmarken (früher Wildursprungszeichen) sowie eine Mustervorlage für den Wildbegleitschein/Lieferschein, den jeder selbst per PC und Fotokopierer erstellen kann.

Dr. Klaus Röther

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