|
|
|
Biometrische
Sicherungssysteme nicht serienreif |
|
– DJV: weltfremde
SPD-Forderungen nicht nachvollziehbar – |
|
Der
DJV wendet sich entschieden gegen die Forderung der SPD, so genannte
biometrische Sicherungssysteme für Waffen einzuführen. Per Fingerabdruck
sollen damit Waffen und Waffentresore gesichert werden, damit
Unberechtigte keinen Zugriff haben. Soweit die Theorie. Nach Auskunft der
Deutschen Versuchs- und Prüf-Anstalt für Jagd und Sportwaffen (DEVA)
sieht die Praxis anders aus: Brandblasen oder Schnittwunden am Finger
machen das System bereits unbrauchbar, sodass immer parallel ein Schloss für
die manuelle Entriegelung notwendig wird. „Der
Bevölkerung wird hier vorgegaukelt, dass biometrische Systeme der sprichwörtliche
Schlüssel zum Erfolg sind“, sagte DJV-Präsident Jochen Borchert.
„Wir lehnen es ab, dass teuere Sicherungssysteme diskutiert werden, die
null Praxiswert haben! Von Serienreife zu sprechen ist schlicht falsch.“
Tests mit Fingerprint-Systemen konnten auch nach zwei Jahren keine
eindeutige Erfolgsrate gewährleisten, so die DEVA. Besonders heikel: Der
Verband der Sachversicherer hat eine Zulassung für Tresorsysteme mit
Fingerprint abgelehnt. Das gilt auch für Waffentresore mit biometrischem
System, die bereits in Baumärkten angeboten werden. Der
DJV erteilte SPD-Forderungen nach „verdachtlosen Stichproben“ bei
legalen Waffenbesitzern eine eindeutige Absage. Die Jägerschaft darf
keinesfalls unter Generalverdacht gestellt werden, warnte Borchert.
Hingegen müsse das gültige Waffengesetz konsequent umgesetzt werden.
Umfangreiche Kontrollmöglichkeiten, die das Gesetz bereits bietet, würden
von den Behörden vor Ort derzeit kaum genutzt, betonte Borchert. Behörden
können bereits jetzt von Jägern einen Nachweis für die richtige
Aufbewahrung von Waffen einfordern, machen es aber nur lückenhaft. Nach
Ansicht des DJV könnte dies etwa beim Lösen der Waffenbesitzkarte oder
des Jagdscheins ohne größeren bürokratischen Aufwand geschehen. Die
SPD-Forderung nach einer zügigen Einführung eines zentralen
Waffenregisters unterstützt der DJV. Entsprechende EU-Vorgaben muss
Deutschland bis spätestens 2014 umsetzen. „Das
ausgeklügeltste Sicherungssystem nützt nichts, wenn Waffen unter dem
Kopfkissen gelagert werden. Die richtige Aufbewahrung ist das A und O,
damit Unbefugte keinen Zugang haben“, betonte Borchert. „Wir Jäger müssen
unsere Waffen entsprechend der Gesetze verwahren, auch Familie und
Verwandte dürfen zu keiner Zeit unberechtigten Zugriff haben.“
|
| zur Startseite |