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| 2008/08 |
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Möglichkeiten
zur Unterstützung von Nachsuchengespannen |
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In den westlichen Gesellschaften ist ein gesetzlich verankerter Grundsatz, dass vermeidbare Schmerzen oder Leiden von Tieren zu verhindern sind. Dieser Tierschutz-Grundsatz hat seit Mai 2002 Verfassungsrang (Art. 20a GG). Für den Bereich der Jagd ergibt sich daraus zwingender Handlungsbedarf. Ganz verhindern können Jäger Schmerzen von Wild nicht. Der Rahmen für Nachsuchen sollte jedoch so gestaltet werden, dass die Leiden von krank geschossenem oder auf andere Weise schwer verletztem Wild wo immer möglich verkürzt werden. In den Jahren 2004 und 2005 hat Hessen-Forst zusammen mit dem Landesjagdverband unter Hinzuziehung von Schweißhundeführern ein Arbeitspapier zur Neuordnung des Nachsuchewesens in Hessen entwickelt und der Obersten Jagdbehörde als Vorschlag zur Umsetzung vorgelegt. Kernpunkt des Arbeitspapiers ist es, aus Gründen des Tierschutzes alle Möglichkeiten zu nutzen, den anerkannten spezialisierten Nachsucheführern die Arbeit zu erleichtern und diese ggf. aus der Solidargemeinschaft aller Jäger finanziell zu unterstützen. Bei einer Umsetzung der in dem Arbeitspapier skizzierten Punkte könnte der Verwaltungsaufwand für die Jagdbehörden verringert werden, da zukünftig eine Anerkennung überregionaler Nachsuchengespanne für jede einzelne Hegegemeinschaft entfallen würde (Stichwort: Entbürokratisierung). Nach den gemeinsam entwickelten Vorstellungen erhalten auf Vorschlag einer Hegegemeinschaft überregionale Nachsuchengespanne, bei denen sowohl die Hunde als auch die Nachsuchenführer die fest definierten Qualifikationen erfüllen, einen Schweißhundeführerpass. Dieser berechtigt sie, nach Beauftragung durch den örtlich zuständigen Jagdausübungsberechtigten unter Mitführung der Schusswaffe revierübergreifend Nachsuchen auf krankes Schalenwild in ganz Hessen durchzuführen. Vergleichbare Lösungen werden in anderen Bundesländern bereits umgesetzt. Trotz der aus dem Tierschutz abgeleiteten und offensichtlich bestehenden Notwendigkeit wurden bisher in Hessen noch keine jagdrechtliche Regelungen gefunden, die dringend notwendigen Änderungen umzusetzen. Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Nachsuchenführer Für
die Beschaffung, Haltung und die dauerhafte Verfügbarkeit eines
qualifizierten Nachsuchenhundes entstehen dem Hundeführer hohe Kosten. Über
die Anschaffung von Hund und Ausrüstung, laufende Kosten für Futter und
Tierarzt und viele Kilometer bei explodierenden Treibstoffkosten wenden
diese Idealisten zum Wohle aller Jäger mehrere tausend Euro jährlich
auf. Hier ist Unterstützung notwendig und sinnvoll.
Nur sehr wenige Jäger haben die Möglichkeit und die fachliche Qualifikation, einen Nachsuchenhund auszubilden und regelmäßig führen zu können. Die häufig sehr kurzfristig notwendigen Einsätze erfordern zudem eine sehr hohe zeitliche Flexibilität des Nachsuchenführers. Jeder Jäger benötigt jedoch irgendwann einmal die Hilfe der Nachsuchenspezialisten. Nach meiner Überzeugung sollte es daher selbstverständlich sein, dass die gesamte Jägerschaft die Nachsuchengespanne unterstützt. Ich rege daher an, innerhalb der Jagdvereine und/oder Hegegemeinschaften eine finanzielle Unterstützung der Nachsuchenführer zu diskutieren und hierfür schnellstmöglich einen geeigneten Modus festzusetzen. Zur Auswahl, welche Nachsuchengespanne eine finanzielle Unterstützung erhalten, empfehle ich die in dem Arbeitspapier von Hessen-Forst und dem Landesjagdverband entwickelten Voraussetzungen heran zu ziehen. Jürgen Bachmann (Hinweis: Der LJV Hessen hat für seine Mitglieder mit HDI-Gerling Rahmenverträge über eine Jagdhundeversicherung (Tod, Nottötung oder tierärztliche Behandlung bei Unfällen eines Jagdhundes während der Ausbildung oder bei der Jagd) mit einer Jahresprämien von 71,76 € inkl. Steuer und eine Jägerunfallversicherung, die auch Nachsuchenführer einschließt, mit einer Jahresprämie von 16,-- € inkl. Steuer abgeschlossen. Daneben können auch weitere Risiken bzw. höhere Leistungen im Versicherungsfall abgeschlossen werden. Für Jagdvereine oder Hegegemeinschaften besteht die Möglichkeit ihre Nachsuchengespanne entsprechend pauschal zu versichern. Interessenten wenden sich bitte an Versicherungsbüro Klaus Rehberger, Oberdorf 18, 36341 Lauterbach, Tel.: 06638-919794).
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