2008/08

Möglichkeiten zur Unterstützung von Nachsuchengespannen

In den westlichen Gesellschaften ist ein gesetzlich verankerter Grundsatz, dass vermeidbare Schmerzen oder Leiden von Tieren zu verhindern sind. Dieser Tierschutz-Grundsatz hat seit Mai 2002 Verfassungsrang (Art. 20a GG).

Für den Bereich der Jagd ergibt sich daraus zwingender Handlungsbedarf. Ganz verhindern können Jäger Schmerzen von Wild nicht. Der Rahmen für Nachsuchen sollte jedoch so gestaltet werden, dass die Leiden von krank geschossenem oder auf andere Weise schwer verletztem Wild wo immer möglich verkürzt werden.

In den Jahren 2004 und 2005 hat Hessen-Forst zusammen mit dem Landesjagdverband unter Hinzuziehung von Schweißhundeführern ein Arbeitspapier zur Neuordnung des Nachsuchewesens in Hessen entwickelt und der Obersten Jagdbehörde als Vorschlag zur Umsetzung vorgelegt. Kernpunkt des Arbeitspapiers ist es, aus Gründen des Tierschutzes alle Möglichkeiten zu nutzen, den anerkannten spezialisierten Nachsucheführern die Arbeit zu erleichtern und diese ggf. aus der Solidargemeinschaft aller Jäger finanziell zu unterstützen. Bei einer Umsetzung der in dem Arbeitspapier skizzierten Punkte könnte der Verwaltungsaufwand für die Jagdbehörden verringert werden, da zukünftig eine Anerkennung überregionaler Nachsuchengespanne für jede einzelne Hegegemeinschaft entfallen würde (Stichwort: Entbürokratisierung). Nach den gemeinsam entwickelten Vorstellungen erhalten auf Vorschlag einer Hegegemeinschaft überregionale Nachsuchengespanne, bei denen sowohl die Hunde als auch die Nachsuchenführer die fest definierten Qualifikationen erfüllen, einen Schweißhundeführerpass. Dieser berechtigt sie, nach Beauftragung durch den örtlich zuständigen Jagdausübungsberechtigten unter Mitführung der Schusswaffe revierübergreifend Nachsuchen auf krankes Schalenwild in ganz Hessen durchzuführen. Vergleichbare Lösungen werden in anderen Bundesländern bereits umgesetzt.

Trotz der aus dem Tierschutz abgeleiteten und offensichtlich bestehenden Notwendigkeit wurden bisher in Hessen noch keine jagdrechtliche Regelungen gefunden, die dringend notwendigen Änderungen umzusetzen.

Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Nachsuchenführer

Für die Beschaffung, Haltung und die dauerhafte Verfügbarkeit eines qualifizierten Nachsuchenhundes entstehen dem Hundeführer hohe Kosten. Über die Anschaffung von Hund und Ausrüstung, laufende Kosten für Futter und Tierarzt und viele Kilometer bei explodierenden Treibstoffkosten wenden diese Idealisten zum Wohle aller Jäger mehrere tausend Euro jährlich auf. Hier ist Unterstützung notwendig und sinnvoll.
Die nachfolgend nur kurz skizzierten Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Nachsuchenführer werden in Deutschland bereits praktiziert und erscheinen auch für Hessen realistisch jederzeit umsetzbar:

  • In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erhalten die Nachsuchenführer eine jährliche pauschale Entschädigung aus Mitteln der Jagdabgabe, die jährlich von der Obersten Jagdbehörde neu festgesetzt wird.

  • Bei dem bestehenden großen Gefährdungsrisiko bei Nachsucheneinsätzen erscheint der Abschluss einer Versicherung der Nachsuchengespanne sinnvoll. Hierbei sind sowohl der Nachsuchenführer, der Hund, eine Begleitperson als auch die Ausrüstung des Nachsuchenteams versichert. In dieser Versicherung ist zudem auch die Ausrüstung (inkl. Telemetriegerät und Nachsuchenwaffe) gegen Verlust und Beschädigung versichert. Gleichzeitig besteht eine Rechtsschutzversicherung. Die jährlichen Kosten für eine derartige Versicherung betragen rund 170 bis 190,- €. Diese Art der finanziellen Unterstützung der Nachsuchenführer wird sowohl in Bayern als auch in Baden-Württemberg praktiziert. In Bayern ist geregelt, dass je Kreisgruppe zwei qualifizierte Gespanne anerkannt werden können, wobei der Bayerische Landesjagdverband 100,- € und die Kreisgruppe den Rest der Kosten übernehmen.

  • Sehr viele Nachsuchenführer arbeiten mit einem Telemetrie- oder GPS-Gerät, da hiermit bei langen Hetzen eine schnelle Ortung und Unterstützung des Hundes möglich wird. Die Kosten für die Neuanschaffung einer kompletten Ausrüstung liegen bei etwa 800,- bis 1.000,- €. Bei der Neuanschaffung könnten dem Schweißhundeführer die Kosten (teil-) erstattet werden. In Rheinland-Pfalz und Brandenburg kann geeigneten Schweißhundeführern auf Antrag ein geeignetes Ortungsgerät zur Verfügung gestellt werden.

Nur sehr wenige Jäger haben die Möglichkeit und die fachliche Qualifikation, einen Nachsuchenhund auszubilden und regelmäßig führen zu können. Die häufig sehr kurzfristig notwendigen Einsätze erfordern zudem eine sehr hohe zeitliche Flexibilität des Nachsuchenführers. Jeder Jäger benötigt jedoch irgendwann einmal die Hilfe der Nachsuchenspezialisten. Nach meiner Überzeugung sollte es daher selbstverständlich sein, dass die gesamte Jägerschaft die Nachsuchengespanne unterstützt. Ich rege daher an, innerhalb der Jagdvereine und/oder Hegegemeinschaften eine finanzielle Unterstützung der Nachsuchenführer zu diskutieren und hierfür schnellstmöglich einen geeigneten Modus festzusetzen.

Zur Auswahl, welche Nachsuchengespanne eine finanzielle Unterstützung erhalten, empfehle ich die in dem Arbeitspapier von Hessen-Forst und dem Landesjagdverband entwickelten Voraussetzungen heran zu ziehen.

Jürgen Bachmann

(Hinweis: Der LJV Hessen hat für seine Mitglieder mit HDI-Gerling Rahmenverträge über eine Jagdhundeversicherung (Tod, Nottötung oder tierärztliche Behandlung bei Unfällen eines Jagdhundes während der Ausbildung oder bei der Jagd) mit einer Jahresprämien von 71,76 € inkl. Steuer und eine Jägerunfallversicherung, die auch Nachsuchenführer einschließt, mit einer Jahresprämie von 16,-- € inkl. Steuer abgeschlossen. Daneben können auch weitere Risiken bzw. höhere Leistungen im Versicherungsfall abgeschlossen werden. Für Jagdvereine oder Hegegemeinschaften besteht die Möglichkeit ihre Nachsuchengespanne entsprechend pauschal zu versichern. Interessenten wenden sich bitte an Versicherungsbüro Klaus Rehberger, Oberdorf 18, 36341 Lauterbach, Tel.: 06638-919794).

 

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