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Blauzungenkrankheit
bei Wildtieren melden –
Bundesverordnung: Jäger können am Monitoring beteiligt werden – |
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Mehr als 3.800 Fälle der Blauzungenkrankheit bei Nutztieren sind im Jahr 2008 angezeigt worden. Insbesondere bei Schafen und Rindern, aber auch bei Ziegen tritt die Viruserkrankung auf und kann Massensterben verursachen – hohe wirtschaftliche Verluste für Landwirte sind die Folge. Wildwiederkäuer sind häufig Virusreservoir. So wurde die anzeigepflichtige Blauzungenkrankheit bereits bei Mufflon, Reh- und Rotwild sowie Damwild nachgewiesen. Zum Schutz von Nutztierbeständen können Behörden deshalb Jagdausübungsberechtigte anweisen, Proben von erlegten Wildwiederkäuern zu entnehmen. Grundsätzlich müssen Jäger unter Angabe des Fundortes das Auftreten kranker oder veränderter Wildtiere der zuständigen Behörde melden. Grundlage ist die nationale EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung vom 24. September 2008, die seit Anfang Oktober 2008 in Kraft ist. Die
Blauzungenkrankheit kann mit Fieber und vermehrter Flüssigkeitsansammlung
in den Geweben (Ödeme) insbesondere im Kopfbereich infolge Gefäßschädigungen
einhergehen. Manchmal kommt es auch zur charakteristischen Blaufärbung
der Zunge. Todesfälle sind möglich. Das für die Krankheit verantwortliche Virus wird von Stechmücken übertragen. Für den Menschen ist es ungefährlich, Fleisch- und Milchprodukte erkrankter Tiere können demnach ohne Bedenken verzehrt werden. Aufgetreten ist die Erkrankung in Deutschland erstmals im August 2006 in Aachener Raum im grenznahen Gebiet zu den Niederlanden. Inzwischen wurden in allen Bundesländern außer Berlin und Hamburg Fälle der Blauzungenkrankheit nachgewiesen. Weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.bmelv.de, Rubrik Tierschutz und Tiergesundheit/Tierseuchen/Blauzungenkrankeit.
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